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Toggenburg

30 Monate für Vergewaltiger

Ein 44-jähriger kassiert eine Haftstrafe, weil er seine Ehefrau vergewaltigt hat.

Michel Bossart am 08. November 2019

Der 44-jährige Schweizer, der sich letzte Woche vor dem Kreisgericht Toggenburg wegen des Vergewaltigungsvorwurfes seiner Noch-Ehefrau zu verantworten hatte, ist verurteilt worden. Obwohl er stets bestritten hatte, seine Frau je mit Gewalt zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben, war das Gericht vom Gegenteil überzeugt und glaubte den Aussagen des Opfers.

Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten verurteilt. Für sechs Monate muss er ins Gefängnis, bei 24 Monaten ist der Vollzug bei einer Probezeit von drei Jahren aufgeschoben. Ebenfalls in diese Probezeit fällt die Geldstrafe von 5400 Franken; nicht aber die Busse von 300 Franken. Die Gerichtskosten von etwas über 20'000 Franken muss der Verurteilte wegen eines Teilfreispruches lediglich zu 4/5 bezahlen.

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Autor/in
Michel Bossart

Michel Bossart ist Redaktor bei «Die Ostschweiz». Nach dem Studium der Philosophie und Geschichte hat er für diverse Medien geschrieben. Er lebt in Benken (SG).

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