Satte 8 Millionen Franken erhält die Gemeinde Vilters-Wangs aus einer Erbschaft. Und auch das Kunstmuseum St.Gallen gehört zu den Begünstigten. Wer sind die geheimnisvollen Leute, die einen solchen Reichtum hinterlassen haben?
Zwei Jahre dauerte das komplexe Erbschaftsverfahren. Und nun steht fest: Die Gemeinde Vilters-Wangs erhält das gesamte Schweizer Vermögen der Eheleute Johannes und Maria Krüppel-Stärk sowie eine Liegenschaft. Und ihre Kunstsammlung geht an das Kunstmuseum St.Gallen.
Es ist ein Fall mit Seltenheitswert, was diese Dimensionen angeht. Das aus Deutschland stammende Ehepaar hatte sich 1987 in Vilters-Wangs niedergelassen. Allerdings sah man dort wenig von ihnen. Sie hatten «zurückgezogen und bescheiden in ihrem Einfamilienhaus an der Neugutstrasse in Vilters» gelebt, weiss man bei der Gemeinde.
Aber ganz offensichtlich haben sie sich hier wohlgefühlt. Denn in ihrem Nachlass bestimmten sie die Gemeinde als Alleinerbin des Teils ihres Vermögens, der in der Schweiz liegt. Johannes und Maria Krüppel-Stärk waren kinderlos geblieben. Es geht um 8 Millionen Franken und das Wohnhaus an der Neugutstrasse, also alles andere als einen Pappenstiel.
Ebenfalls bedacht im Nachlass wurde das Kunstmuseum St.Gallen. Es erhält eine bedeutende Kunstsammlung als Vermächtnis. Die Sammlung von Maria und Johannes Krüppel wird dort im Sommer 2019 in einer speziellen Ausstellung erstmals präsentiert werden.
Einfach «verjubeln» kann die Gemeinde den unerwarteten Reichtum allerdings nicht. Das Erbe ist an Bedingungen geknüpft. Laut Gemeindepräsident Bernhard Lenherr darf das Geld ausschliesslich für karitative und soziale Zwecke in der Gemeinde und für deren Einwohner verwendet werden.
Auch das Kunstmuseum St.Gallen muss sich an Bedingungen halten. Es erhält die gesamte Kunstsammlung aus 57 Gemälden, 89 Zeichnungen und 1358 Druckgrafiken. Allesamt Werke deutscher und niederländischer Künstler aus dem 15. bis ins 17. Jahrhundert. Als Auflage wurde festgehalten, dass die bedeutende Kunstsammlung geschlossen gehalten, fachgerecht gelagert und, falls notwendig, restauriert und im Kunstmuseum St. Gallen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden muss.
Weitere 14 Vermächtnisse betrafen Wertgegenstände, welche an befreundete Privatpersonen und kirchliche Institutionen gingen.
Für öffentliche Aufgaben stehe das Geld damit nicht zur Verwendung, sagt Bernhard Lenherr. Die Einzelheiten zur Erfüllung des Zweckes seien in einem Fonds-Reglement festgelegt. «Der Gemeinderat entscheidet auf dem Budgetweg über die Verwendung von Zuwendungen aus diesem Fonds», so der Gemeindepräsident.
Über die Verwendung der Liegenschaft hat der Gemeinderat noch nicht entschieden. Lenherr: «Fest steht aber, dass das Wohnhaus samt 1'000 m2 Boden verkauft werden soll.» Eine Vermietung komme nicht in Frage. Die Verkaufsrichtlinien legt der Gemeinderat fest. Danach wird der Verkauf per Inserat angekündet.
«Die grosse Erbschaft ist ein einzigartiges Ereignis für die Gemeinde Vilters-Wangs», hält der Gemeindepräsident fest. Für die Grosszügigkeit und das Wohlwollen von Johannes und Maria Krüppel-Stärk sel. gegenüber der Bevölkerung und der Gemeinde danke der Gemeinderat den beiden Verstorbenen übers Grab hinaus ganz herzlich.
Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.
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