Der Stadtrat setzt die verschobene städtische Volksabstimmung auf den 27. September fest.
Zur Abstimmung kommen die Neugestaltung von Marktplatz und Bohl sowie der Nachtrag VII zur Gemeindeordnung.
Die beiden Geschäfte wären ursprünglich am 17. Mai 2020 zur Abstimmung gekommen. Da der Bundesrat die eidgenössischen Volksabstimmungen an besagtem Datum aufgrund der ausserordentlichen Lage abgesagt hatte, folgte der Stadtrat diesem Entscheid.
Am 27. September 2020 werden nebst der eidgenössischen und städtischen Volksabstimmung die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden stattfinden.
Informationen aus der St.Galler Stadtverwaltung
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