Schlagzeilen rund um Hermann Leis Fall.
Wenn es gegen die SVP geht, ist laut Gerichten in diesem Land vieles zulässig. Hier eine kleine Kostprobe. Aber Vorsicht: Nicht jugendfrei!
Heinz K. ist ein 60jähriger IV-Rentner und SP-Sympathisant. Und einer jener SVP-Hasser, welcher seine Tage damit verbringt, im Internetz gegen die Volkspartei zu keifen und zu kläffen. Unter verschiedenen Namen hetzt er gegen sämtliche SVP-Mitglieder, welche ihm unter die Tasten kommen. Schäumend spuckt er seine täglichen Unflätigkeiten ins Netz: «Einfältiger SVP-Dummkopf, Blödiot, Dümmer als ein Q-Fladen, Sekte verwirrter Psychopathen», schmettert der Frustrierte ins digitale Off.
Dreckslügner
Leider habe ich die Torheit begangen, diesem SP-Sympathisanten Beachtung zu schenken und habe ihn angezeigt. Dies, weil er mich in der Facebook-Gruppe «Anti SVP – Stoppt den Wahnsinn!» unter anderem als «Dreckslügner», «Kriminellen», «Dummkopf» und als «dumm, dümmer, am dümmsten» bezeichnete. Das Bezirksgericht Meilen verurteilte den Hass-Schreiber deshalb im Dezember 2016 wegen mehrfacher Beschimpfung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse. Das hinderte ihn nicht, mich bei nächster Gelegenheit als «charakterloses Schw...» zu beschimpfen. Und er höhnte mir gegenüber, er habe sowieso kein Geld und man könne ihn deshalb nicht belangen. Gegen die Verurteilung ging er in Berufung und verlangte vor Obergericht einen Freispruch. Der IV-Rentner räumte ein, der Verfasser der Kommentare zu sein. Allerdings habe er nur «Lügner» geschrieben. Das «Drecks-» habe er nicht zu verantworten, das sei durch eine Autoergänzungsfunktion von Facebook hinzugefügt worden, so seine billige Ausrede.
Zweiklassenjustiz
Die mehrheitlich linksgrünen Richter der strafrechtlichen Abteilung des Bundesgerichts bestätigten die primitive Argumentation der Vorinstanz, wonach ein Vertreter der SVP (und nur der SVP) straflos mit Verbalgewalt eingedeckt werden kann. Es gibt es also bei uns eine Zweiklassenjustiz: Wer bei der SVP ist geniesst keinen Ehrenschutz, andere schon. Während Mitglieder der SVP schon für harmlose Äusserungen wie «Rädelsführer» oder gar für die Wiedergabe von Tatsachen («Kosovaren schlitzen Schweizer auf»-Plakat) verurteilt werden, darf man sich uns gegenüber wortwörtlich alles erlauben. Beispiele gefällig? «Braunwurst», «Trottel», «bekennender Rassist», «Nazi-Sympathisant», «Drecksack», «krankes Schwein», «dreckiges Schwein», «gottverdammtes Dreckschwein» «Elendes, riesengrosses Arschloch!», «hirnamputierter Waschlappen!» und «Abschaum der Menschheit!», das alles sind Ausdrücke, welche nach Ansicht von Richtern oder Staatsanwälten vollkommen legal sind – wenn sie gegenüber jemandem von der SVP geäussert werden.
Der SVP in die Fresse schlagen?
Angesichts dieser Zweiklassenjustiz fragt man sich unwillkürlich: was kommt als Nächstes? Sind demnächst Tätlichkeiten gegenüber Mitgliedern konservativer Parteien erlaubt? Ist leichte Körperverletzung wie zum Beispiel ein Faustschlag ins Gesicht von Nathalie Rickli noch ok?
Hermann Lei (*1972) ist Anwalt und Thurgauer SVP-Kantonsrat.
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