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Steuergerechtigkeit

AHV stärken, Grosskonzerne höher besteuern

Die SP Appenzell Innerrhoden (SP AI) sagte an ihrer Parteiversammlung einstimmig «Ja» zur AHV-Steuervorlage (STAF).

Martin Pfister am 08. Mai 2019

Mit diesem Kompromiss werden zwei wichtige politische Anliegen einen entscheidenden Schritt vorangebracht: Die AHV wird gestärkt und Grosskonzerne werden höher besteuert.

In den letzten zwanzig Jahren wurde das über Jahrzehnte erfolgreiche Steuersystem unseres Landes laufend umgebaut. Kapitaleinkommen wurden zunehmend steuerlich begünstigt hingegen Arbeit und Konsum benachteiligt. Die STAF-Vorlage setzt mit der Aufhebung heutiger Steuerprivilegien für Grosskonzerne ein international anerkanntes Steuersystem um. Diese Vorlage ist ein wichtiger Schritt zur Rückkehr zum Erfolgsmodell Schweiz mit einer tieferen Besteuerung von Arbeit und Konsum und einer höheren Besteuerung von Kapital. Sie verlangt die Aufhebung verpönter Steuerprivilegien von USR I und USR II. Zudem ist sie ausgewogener als die USR III, die mit einem Referendum erfolgreich bekämpft wurde. Neu wird die Dividendenbesteuerung erhöht und das Kapitaleinlageprinzip (KEP) mit steuerfreien Unternehmensgewinnen eingeschränkt. Zudem reduziert diese Vorlage geplante exzessive Steuerprivilegien der USR III auf zwei Instrumente, die bereits in vielen europäischen Staaten angewandt werden und für Arbeitsplätze relevant sind: der Abzug für Forschung und Entwicklung und die tiefere Besteuerung von Einnahmen aus Patenten (Patentbox).

Ausgleichsmassnahmen für Kantone, Gemeinden und die AHV

Diese Massnahmen wirken dämpfend auf den internationalen Steuerwettbewerb. Konzerne zahlen dadurch mehr Bundessteuern. Als Ausgleich unterstützt der Bund die Kantone und Gemeinden mit einer Milliarde Franken. Zudem fliessen jährlich zwei Milliarden Franken in die AHV, die aus zwei Quellen finanziert werden: Erstens kommt das seit zwanzig Jahren erhobene Mehrwertsteuer-Prozent endlich vollumfänglich der AHV zugute und der Bund erhöht seinen Anteil zur AHV-Finanzierung auf 20 Prozent. Zweitens werden die Lohnbeiträge für Arbeitnehmende und Arbeitgebende um je 0,15 Prozent erhöht. Dank der gegen oben unbeschränkten AHV-Beitragspflicht bekommen 92 Prozent aller BezügerInnen mehr Rente aus der ersten Säule, als sie jemals einbezahlt haben.

Die STAF-Vorlage trägt massgebend zur Sicherung der AHV – unserem wichtigsten Sozialwerk – bei und schafft Zeit für eine seriöse Rentenreform. Zudem unterstützt sie ein international konformes Steuersystem für Unternehmen und dämpft den internationalen Steuerwettbewerb. Dies ist ein Schritt zu mehr Steuergerechtigkeit. Deshalb empfiehlt die SP AI ein «Ja».

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Autor/in
Martin Pfister

Martin Pfister (*1954) ist schulischer Sozialarbeiter und wohnt in Appenzell. Er präsidiert die SP Appenzell Innerrhoden und ist Mitglied der Geschäftsleitung der SP Schweiz.

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