Autor/in
Daniel Gerber
Daniel Gerber ist seit 1982 als selbständiger Unternehmensberater und Organisationsentwickler tätig. Seit 1. Januar 2013 ist der FDP-Politiker aus Bronschhofen Mitglied des Wiler Stadtparlaments.
Daniel Gerber ist seit 1982 als selbständiger Unternehmensberater und Organisationsentwickler tätig. Seit 1. Januar 2013 ist der FDP-Politiker aus Bronschhofen Mitglied des Wiler Stadtparlaments.
«Verhüllungsverbot»: Wie frei sind wir wirklich, wenn wir Kleidervorschriften einführen?
Am. 23. September stimmen wir über den III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz ab.
Gemäss der knappen Mehrheit des Kantonsrates, die diesem Gesetzesartikel zugestimmt hat, ist das Ziel dieses Verbots «westliches Kulturverständnis» zu wahren.
Es gehöre zu unserer Kultur, das Gesicht zu zeigen.
Dem stimme ich durchaus zu: Aber mit diesem Gesetz ist unserem Kulturverständnis alles andere als gedient.
Es ist höchst fragwürdig, wenn der Staat so tief in die persönlichen Grundrechte eingreift.
Zu meinem Verständnis unserer Kulturwerte gehört, dass die Schweiz ein freiheitliches und liberales Land ist.
Darin soll sich jede und jeder so kleiden dürfen, wie er oder sie möchte.
Sobald wir damit beginnen, Kleidervorschriften in unser Gesetz zu schreiben, habe ich ernsthafte Zweifel daran, wie frei man denn in der Schweiz wirklich ist.
Zudem ist zu beachten, dass das Gesetz nur im Falle einer Gefährdung die Vermummung mit Strafe belegt. Wir müssen uns unserer wahren Werte besinnen und diese schützen.
Stimmen wir deshalb am 23. September für einen freiheitlichen Kanton und somit NEIN zum III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz.
Daniel Gerber ist seit 1982 als selbständiger Unternehmensberater und Organisationsentwickler tätig. Seit 1. Januar 2013 ist der FDP-Politiker aus Bronschhofen Mitglied des Wiler Stadtparlaments.
Der III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz («Verhüllungsverbot») ist komplett falsch formuliert, nicht durchsetzbar und reine populistische Symbolpolitik für das Archiv von unnützen Gesetzen. Dieses populistische Eigentor gilt es zu verhindern.
In der Volksabstimmung vom 23. September befinden die St.Galler Stimmberechtigten über ein eingeschränktes Gesichtsverhüllungsverbot. Die Regierung erachtet die vom Kantonsrat beschlossene Regelung als wirkungslos und lehnt sie ab.
Die Gegner eines verschärften Verhüllungsverbots im Kanton St.Gallen haben den Abstimmungskampf lanciert. Und das in einer Allianz mit Seltenheitswert: Jungfreisinnige und Jungsozialisten schreiten Seite an Seite.
Unser Spürwolf Lupo hat wieder Zitate aus «Die Ostschweiz» durchforstet und kommentiert sie.
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