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Kanton St.Gallen

Anpassungen am Finanzausgleich in Vernehmlassung

Das Departement des Innern erarbeitet zum innerkantonalen Finanzausgleich alle vier Jahre einen Wirksamkeitsbericht zuhanden des Kantonsrats. Der aktuelle Bericht zeigt: Insgesamt erfüllt der St.Galler Finanzausgleich viele ökonomische Kriterien.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen am 20. November 2023

Der neuste Bericht zur Wirksamkeit des innerkantonalen Finanzausgleichs zeigt, dass das Instrument grundsätzlich funktioniert und die gewünschte Wirkung erzielt, obschon eine markante Vergrösserung der Unterschiede bei den Steuerfüssen festzustellen ist. Dennoch möchte die Regierung das aktuelle System so beibehalten. Sie schlägt jedoch Anpassungen am Finanzausgleichsgesetz vor und führt dazu eine Vernehmlassung durch.

Das Departement des Innern erarbeitet zum innerkantonalen Finanzausgleich alle vier Jahre einen Wirksamkeitsbericht zuhanden des Kantonsrats. Der aktuelle Bericht zeigt: Insgesamt erfüllt der St.Galler Finanzausgleich viele ökonomische Kriterien. Er wird als transparent, nachvollziehbar sowie gut steuerbar beurteilt und vermeidet Fehlanreize. Der Vollzug funktioniert und die Wirksamkeit ist gut, obwohl die Unterschiede in den Steuerfüssen zwischen den Gemeinden grösser geworden sind. Die relevanten Standort- und Wohnortfaktoren wie Steuern, Infrastruktur und Vereinbarkeit von Beruf und Familie werden abgedeckt.

Mit der vollständig vertikalen Finanzierung (Kanton zahlt Ausgleichbeiträge an Gemeinden) stellt der Ressourcenausgleich jedoch einen Ausnahmefall dar. Abgesehen vom Kanton Appenzell Innerrhoden weisen die Finanzausgleichsmodelle aller anderen Kantone eine Mitfinanzierung durch finanzstarke Gemeinden auf. In der Beratung zum Wirksamkeitsbericht 2020 hatte der Kantonsrat die Regierung beauftragt, eine Entscheidungsgrundlage im interkantonalen Vergleich zu erarbeiten und einen allfälligen Modellwechsel vorzuschlagen. Das Departement des Innern hat die Firma BSS aus Basel als externe Beratungsfirma beigezogen.

Verzicht auf horizontalen Finanzierungsmechanismus

Die Analysen zeigen, dass ein horizontaler Ressourcenausgleich ohne substanzielle Beteiligung des Kantons zu grossen Differenzen in der finanziellen Belastung beziehungsweise Entlastung der Gemeinden führt. Je nach Gemeinde kann dies die steuerliche Attraktivität mindern. Eine moderate horizontale Finanzierung des Ressourcenausgleichs würde dazu beitragen, die Steuerfussunterschiede der Gemeinden zu vermindern, indem sich die ressourcenstärksten Gemeinden an der Finanzierung des Finanzausgleichs beteiligen. Zum heutigen Zeitpunkt sieht die Regierung aber aufgrund einer politischen Gesamtbeurteilung von einem horizontalen Finanzierungsmechanismus ab. Zur Umsetzung empfiehlt sie hingegen Anpassungen beim soziodemographischen Sonderlastenausgleich sowie beim Verteilschlüssel des öffentlichen Verkehrs.

Stärkung der Stadt St.Gallen

Geprüft wurde zudem das Anliegen der Stadt St.Gallen nach einer besseren Abgeltung von Zentrumslasten. Das sind Leistungen, von denen ausserstädtische Nutzerinnen und Nutzer profitieren, ohne dass die Wohnortgemeinde diese voll abgeltet. Gemäss einer aktuellen Studie verbleiben der Stadt St.Gallen nach Abzug der heutigen Finanzausgleichsbeiträge rund 12 Millionen Franken an ungedeckten Zentrumslasten.

Die Regierung möchte den Sonderlastenausgleich der Stadt St.Gallen deshalb temporär um 3,7 Millionen Franken erhöhen. Diese Erhöhung ist an die Bedingung verknüpft, dass im Hinblick auf den Wirksamkeitsbericht 2028 die Lastenverteilung zwischen Stadt und Kanton im Bereich Kultur sowie die Nutzung von Synergien zwischen Kantons- und Stadtpolizei eingehend geprüft werden.

Vorgeschlagene Anpassungen führen zu Mehraufwand

Die vorgeschlagenen Anpassungen am Finanzausgleich führen zu einem jährlichen Mehraufwand von bis zu 1,9 Millionen Franken. Ein Mehraufwand in diesem Rahmen lässt sich verkraften, da sich das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs in den letzten Jahren vermindert hat. Unter Berücksichtigung der mit dieser Vorlage verbundenen Mehrausgaben beträgt das Gesamtvolumen des Finanzausgleichs voraussichtlich knapp 228 Millionen Franken.

Die Regierung hat die Vorlage nun in die Vernehmlassung gegeben. Diese dauert bis zum 31. Januar 2024.

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Autor/in
Staatskanzlei Kanton St.Gallen

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