Ein Schüler aus Innerrhoden kann die Schule verlassen und eine Lehre antreten, obwohl er die Bedingungen dafür eigentlich nicht erfüllt. Die Standeskommission bewilligte eine Ausnahme.
Für einen vorzeitigen Austritt müssten im Kanton Appenzell Innerrhoden eigentlich zehn Schuljahre absolviert sein - oder das 16. Lebensjahr vollendet. Die Standeskommission hatte einen Rekurs zu behandeln zu einem Schüler, der derzeit das neunte Schuljahr absolviert und erst Anfang August das 16. Altersjahr vollendet haben wird. Die Regierung hat nun in ihrem Rekursentscheid dem Gesuch der Eltern eines Schülers um vorzeitige Entlassung aus der Schulpflicht «ausnahmsweise entsprochen». Das geht aus einer amtlichen Mitteilung hervor.
Leicht gefallen scheint der Standeskommission ihr Entscheid allerdings nicht. In der Begründung heisst es: «Die von den Eltern für die vorzeitige Entlassung aus der zehnjährigen Schulpflicht angeführten Argumente, dass ihrem Sohn die Motivation für ein weiteres Schuljahr fehle und dass er eine Lehrstelle antreten könne, sind für die Standeskommission aber nach wie vor keine genügenden Gründe für eine vorzeitige Schulentlassung.» Im längerfristigen Interesse des Kindes übe sie gegenüber Entlassungsgesuchen grosse Zurückhaltung.
Das Absolvieren der obligatorischen Schulzeit von zehn Jahren sei «aus Rücksicht auf die zunehmend steigenden Anforderungen der Arbeitswelt von grosser Bedeutung für den Schüler» so die Standeskommission weiter. Im konkreten Fall sei aber für die Bewilligung der vorzeitigen Entlassung ausschlaggebend gewesen, dass der Klassenlehrer dem betreffenden Schüler Fleiss und gute schulische Leistungen attestiert und die Prognose gemacht hat, dass der Schüler die Lehre dank seines Fleisses und der Motivation voraussichtlich auch ohne das zehnte Schuljahr erfolgreich absolvieren dürfte.
Beim Entscheid habe die Standeskommission aber auch die besondere Konstellation berücksichtigt, «dass der Schüler nur eine Woche nach dem administrativen Beginn, aber noch vor dem Start des Unterrichts im neuen Schuljahr das 16. Altersjahr vollenden wird.»
Marcel Baumgartner (*1979) ist Co-Chefredaktor von «Die Ostschweiz».
Hier klicken, um die Mobile App von «Die Ostschweiz» zu installieren.