Appenzell Ausserrhoden verkürzt das Verfahren bei der Förderung energetischer Gebäudesanierungen und umweltfreundlicher Heizsysteme. Gefördert werden neu auch grössere Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen.
Das Förderprogramm Energie des Kantons Appenzell Ausserrhoden ist dazu gedacht, die energiepolitischen Ziele des Kanton zu erreichen. Das aktuelle Förderpro-gramm Energie wurde per 1. Februar 2018 in Kraft gesetzt.
Die Nachfrage seitens Gebäudebesitzer sei äusserst erfreulich, heisst es aus dem Departement Bau und Volkswirtschaft. Aufgrund der Erfahrungen aus der Gesuchsbearbeitung habe man nun per 1. Februar 2019 einzelne Bedingungen verbessert.
Eine Massnahme betrifft den Ablauf des Prozesses. Nach wie vor müssen Gesuche für eine Förderung zwingend eingereicht werden, bevor man das Vorhaben in Angriff nimmt. Neu muss man aber mit der Umsetzung nicht mehr abwarten, bis der Betrag rechtskräftig zugesichert ist. «Damit können die Wartefristen im Bauprozess verkürzt werden», heisst es in der Mitteilung.
Neu werden auch Batteriespeicher für Photovoltaikanlagen bis 80 kWh gefördert. Ein möglichst hoher Eigenverbrauch von Elektrizität aus Photovoltaikanlagen sei ökonomisch und bezüglich Netzstabilität sinnvoll. Die positive Wirkung von Batteriespeichern komme vor allem bei grossen Anlagen wie in Industrie und Gewerbe sowie auch bei Einfamilien- oder Mehrfamilienhäusern zum Tragen.
Daher wurde jetzt die Obergrenze der geförderten nutzbaren Speicherkapazität von Batteriespeichern von bisher 20 kWh auf 80 kWh angehoben. Aufgrund der sinkenden Anlagepreise wird gleichzeitig aber die Förderung auf maximal 30 Prozent der Gesamtinvestition beschränkt.
Neu wird auch die energetische Modernisierung von Ferienliegenschaften gefördert. Für eine bessere Verständlichkeit werde bei einigen Punkten im Förderprogramm zudem der Beitragsrahmen klarer definiert, und einige Bestimmungen werden an die Detailvorgaben des harmonisierten Fördermodells des Bundes angepasst.
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