Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden begrüsst in einer Stellungnahme die Öffnungsschritte, die der Bundesrat vorgeschlagen hat. Nicht weit genug geht er den Ausserrhodern bei der Gastronomie, aber auch im Bereich Sport und Kultur.
Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden begrüsst in einer Mitteilung «im Grundsatz den für die Öffnungsstrategie gewählten risikobasierten Ansatz des Bundesrates.» Die klar festgelegten Richtwerte seien eine fundierte Grundlage zur Beurteilung weiterer Schritte aus den Covid-19-Massnahmen. So werde gegenüber der Bevölkerung offengelegt, unter welchen Bedingungen eine weitere Öffnung in Betracht gezogen werden kann.
Weitergehende Lockerungen will der Regierungsrat aber in den Bereichen Gastronomie, Sport und Kultur. Er erachtet die vom Bundesrat vorgeschlagenen Öffnungen im Bereich Gastronomie «als Ungleichbehandlung vergleichbarer Branchen und angesichts der sinkenden Fallzahlen als zu zögerlich.» So sollten der Meinung der Ausserrhoder nach die Aussenbereiche der Restaurants bereits ab 1. März 2021 – exkl. Bars und Clubs – Gäste bewirten können. Zudem solle eine vollständige Öffnung der Restaurants ab 1. April 2021 ins Auge gefasst werden. «Diese Öffnungen müssen mit der Einhaltung und Durchsetzung der Schutzkonzepte einhergehen, was allenfalls vermehrte Kontrollen durch die zuständigen kantonalen Behörden nach sich zieht», heisst es weiter.
Der Regierungsrat wünscht zudem weitergehende Lockerungen im Bereich Sport und Kultur. Für sportliche und kulturelle Aktivitäten im Aussenbereich sei die Gruppengrösse von 5 auf 15 Personen anzuheben. Auch solle die Altersgrenze im Bereich Sport und Kultur nicht bei 18 Jahren gesetzt, sondern analog der Altersgrenze von Jugend und Sport (J&S) auf 20 Jahre angehoben werden. Der Regierungsrat dazu: «Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist die psychische Gesundheit in besonderem Masse gefährdet; daher möchte der Regierungsrat hier weiter gehen als der Bundesrat.» Dies würde auch der Regelung vom Oktober 2020 entsprechen. Schliesslich sollen bereits ab dem 1. März 2021 sportliche Aktivitäten in Innenräumen für Gruppen bis 5 Personen möglich sein.
Im Weiteren ist der Regierungsrat laut seiner Mitteilung mit den provisorischen Vorschlägen für einen zweiten Öffnungsschritt aus den Covid-19-Massnahmen «grundsätzlich einverstanden.»
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