Seit dem 6. Juni dürfen alle Freizeitanlagen wieder offen sein. Nun hat der Bund auch die Zutrittsbeschränkungen für Frei- und Hallenbäder aufgehoben, die Schutzmassnahmen müssen nach wie vor eingehalten werden.
Für alle Freibäder in der Schweiz gilt ab sofort keine Zutrittsbeschränkung mehr. Roland Hofer, Leider der Bad- und Eisanlagen der Stadt St.Gallen, ist erleichtert: «Als wir am 6. Juni die Hallen- und Freibäder endlich wieder öffnen durften, mussten wir die Anwesenden in den jeweiligen Bädern zählen. Erlaubt war eine Person pro 10 Quadratmeter Anlagefläche.» Mit Bedauern erinnert er sich, dass just als die Bäder wieder aufgehen durften, das Wetter umschlug. «Das nasskalte Wetter in den ersten zwei Wochen nach der Wiedereröffnung hat von alleine verhindert, dass zu viele Menschen die Badeanlagen auf Stadtgebiet gestürmt hätten», sagt Hofer.
Doch auch jetzt mit schönem Wetter und heissen Temperaturen kam es nie zu Situationen, bei denen Bade- und Sonnenhungrige hätten warten müssen, bis sie eingelassen werden durften.
Ähnliches ist auch aus der Rorschacher Badhütte zu hören: «Auch während die Zutrittsbeschränkungen noch in Kraft waren, kam es bei uns nie zu Engpässen», sagt Badleiterin Beatrice Trachsel. Dass die Leute aber froh waren, als sie nach der Wetterbesserung endlich wieder das Freibad geniessen konnten, das habe man richtig gespührt. Sowohl Hofer wie Trachsel freuen sich nun auf einen schönen Sommer mit vielen Badegästen.
Auch wenn die Zutrittsbeschränkungen weggefallen sind, so gelten auch in den Badis nach wie vor die vom Bund erlassenen Schutzmassnahmen. Namentlich sind das: Abstand von 1.5 Meter einhalten, Hände desinfizieren und bei Grippesymptomen unbedingt zu Hause bleiben.
Michel Bossart ist Redaktor bei «Die Ostschweiz». Nach dem Studium der Philosophie und Geschichte hat er für diverse Medien geschrieben. Er lebt in Benken (SG).
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