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Bundesrat informiert

Berset sagt, wie es weitergeht

Am Mittwoch gab Bundesrat Alain Berset im Namen der Landesregierung bekannt, welche nächsten Schritte zur Eindämmung des Coronavirus eingeleitet werden. Restaurants, Kulturbetriebe, Sportanlagen und Freizeiteinrichtungen sollen bis Ende Februar geschlossen bleiben.

Die Ostschweiz am 06. Januar 2021
  • Die Lage der Corona-Epidemie bleibt angespannt.

  • Der Bundesrat plant deshalb, die Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern.

  • Er hat dazu am 6. Januar 2021 an einer ausserordentlichen Sitzung eine Aussprache geführt und wird nach Konsultation der Kantone am 13. Januar definitiv entscheiden.

  • Gleichzeitig wird er den Kantonen auch eine Reihe von möglichen Verschärfungen zur Konsultation vorlegen.

  • Der Bundesrat hat zudem die Ausnahmeregel für Kantone mit günstiger Entwicklung aufgehoben; Restaurants sowie Kultur, Sport- und Freizeitbetriebe müssen ab dem 9. Januar in der ganzen Schweiz geschlossen bleiben.

Die Infektionszahlen würden die epidemiologische Lage derzeit nur ungenügend wiederspiegeln. Zwar seien die Fallzahlen in den letzten Tagen etwas gesunken, es wurden aber laut Mitteilung des Bundesrats auch deutlich weniger Tests durchgeführt. Ein erneuter Anstieg der Fallzahlen nach den Feiertagen sei nicht ausgeschlossen. Ausserdem erhöhe auch das Auftreten der neuen, leichter übertragbaren Virusvarianten die Wahrscheinlichkeit eines Wiederanstiegs. Die epidemiologische Lage bleibe angespannt: Die Zahl der Ansteckungen, Hospitalisationen und Todesfälle sowie die Belastung des Gesundheitspersonals sei nach wie vor sehr hoch.

Verlängerung um fünf Wochen vorgeschlagen

Bereits heute sei absehbar, dass die Fallzahlen in den nächsten Wochen nicht deutlich und nachhaltig sinken werden. Der Bundesrat geht deshalb davon aus, dass die am 18. Dezember 2020 beschlossenen Massnahmen über den 22. Januar 2021 hinaus aufrechterhalten bleiben müssen. Er schlägt vor, die Schliessung der Restaurants sowie der Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen um fünf Wochen bis Ende Februar zu verlängern. Damit soll für die betroffenen Betriebe und Mitarbeitenden Planungssicherheit geschaffen werden. Der Bundesrat wird nach Konsultation der Kantone an seiner Sitzung vom 13. Januar definitiv über die Verlängerung und deren Dauer entscheiden. Ebenfalls am 13. Januar wird der Bundesrat über weitere Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen entscheiden.

Verschärfung der Massnahmen in Konsultation bei den Kantonen

Der Bundesrat wird zugleich auch mögliche Massnahmenverschärfungen bei den Kantonen in Konsultation gegeben, damit er, wenn nötig, rasch reagieren könne. Die Verschärfungen betreffen die Verpflichtung zu Home-Office, die Schliessung von Läden, die weitere Einschränkung von Menschenansammlungen und privaten Veranstaltungen, der erhöhte Schutz besonders gefährdeter Personen sowie weitergehende Massnahmen am Arbeitsplatz. Gleichzeitig sollen die Kantone sich überlegen, welche Massnahmen in den obligatorischen Schulen getroffen werden könnten, falls zusätzliche Massnahmen unumgänglich werden sollten.

Die gleichen Regeln in der ganzen Schweiz

Der Bundesrat hat heute zudem beschlossen, dass in der ganzen Schweiz dieselben Basisregeln gelten sollen. Den Kantonen soll es nicht mehr möglich sein, bei günstiger epidemiologischer Lage die Schliessungen zu lockern. Damit will der Bundesrat Einkaufs- und Gastrotourismus zwischen den Kantonen verhindern und die Akzeptanz der Massnahmen stärken. Er hat die Covid-19-Verordnung besondere Lage entsprechend angepasst. Sie tritt am Samstag, 9. Januar in Kraft.

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