Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat zuhanden des Grossen Rates die Botschaft zur Änderung des Gesetzes über das Gesundheitswesen (Gesundheitsgesetz) verabschiedet.
Mit den Revisionen sollen primär die kantonalen Regelungen zu den Berufen des Gesundheitswesens ans geänderte Bundesrecht angepasst werden.
Auf Bundesebene sind die Medizinalberufe im Medizinalberufegesetz für die Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und Chiropraktorinnen und Chiropraktoren und im Psychologieberufegesetz für die Psychologinnen und Psychologen geregelt. Zudem wurden zugunsten einer einheitlichen Gesetzgebung in Bezug auf die nicht-universitären Gesundheitsberufe per 1. Februar 2022 das neue Gesundheitsberufegesetz und dessen Ausführungsbestimmungen in Kraft gesetzt. Das Gesetz legt im Interesse der öffentlichen Gesundheit einheitliche Standards für die Ausbildung und die eigenverantwortliche Berufsausübung der Gesundheitsberufe fest. Für die Ausübung eines Gesundheitsberufes in eigener fachlicher Verantwortung bedarf es einer Bewilligung des Kantons. Die Kantone haben zudem die Möglichkeit, im Gesundheitsberufegesetz nicht normierte Gesundheitsberufe als sogenannte weitere kantonale Gesundheitsberufe im kantonalen Recht einer Bewilligungspflicht zu unterstellen.
Die Voraussetzungen zur Ausübung eines universitären oder nicht-universitären Berufs des Gesundheitswesens sind gegenwärtig im Bundesrecht sowie im kantonalen Gesundheitsgesetz, in der Verordnung über Berufe und Einrichtungen des Gesundheitswesens und Verordnung des Regierungsrates betreffend Heilmittel geregelt. Aufgrund des revidierten Medizinalberufegesetzes und des neuen Gesundheitsberufegesetzes sind verschiedenen Bestimmungen des kantonalen Gesundheitsrechts anzupassen oder zu streichen, um die kantonalen Bestimmungen in Einklang mit dem Bundesrecht zu bringen. Die vom Regierungsrat verabschiedete Revision schafft eine klare Regelungsstruktur für Medizinalberufe, Gesundheitsberufe und weitere kantonale Gesundheitsberufe, indem die kantonal zu regelnden Aspekte betreffend Medizinalberufe und Gesundheitsberufe zentral im Gesundheitsgesetz normiert werden. Für die weiteren kantonalen Gesundheitsberufe sollen die Grundzüge im Gesundheitsgesetz und die Detailbestimmungen in einer neuen Gesundheitsberufeverordnung geregelt werden. Die Revision wird zudem genutzt, um überflüssige Regelungen zu streichen und Aspekte an die Vollzugspraxis anzupassen.
Die Gesetzesrevision wurde einer externen Vernehmlassung unterzogen. Insgesamt gingen 40 Vernehmlassungsantworten ein, die die Revision ausnahmslos begrüssen. Verschiedene Vernehmlassungsantworten weisen auf den Fachkräftemangel hin und erachten einen schlanken Bewilligungsprozess als zentral. Ein solcher wird durch die Vorlage gefördert, da eine klare Regelungssystematik die Rechtssicherheit erhöht und zu weniger Rückfragen und Missverständnissen führt. Die Vorlage wurde aufgrund der Vernehmlassungsantworten in verschiedenen Detailpunkten angepasst.
Die vorliegende Revision hat keine direkten finanziellen Auswirkungen für den Kanton und die Gemeinden. Aufgrund der erhöhten Rechtssicherheit ist von weniger Rückfragen auszugehen, was den administrativen Aufwand für den Kanton und die Antragsteller reduzieren und dadurch zu weniger Aufwand und Gerichtsverfahren führen wird.
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