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Rückblick

Chronologie: Wie Altdorf (fast) verhindert wurde

Die nicht bewilligte Kundgebung in Altdorf im Kanton Uri war die Folge eines Verbots, das juristisch auf schwachen Füssen stehen dürfte. Ein Rückblick auf die Ereignisse.

Stefan Millius am 11. April 2021

Am 10. April 2021 wollten sich Kritiker der Coronamassnahmen aus der ganzen Schweiz in Altdorf treffen. Zunächst sah es gut aus. Am 1. März trafen sich die Organisatoren erstmals mit Vertretern der Kantonspolizei Uri und legten ihre Pläne offen. Die beiden anwesenden Polizisten liessen durchblicken, dass nichts dagegen spreche, die Kundgebung sei «grundsätzlich bewilligungsfähig.»

Das war im Grunde auch keine Frage. Denn «politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen» sind erlaubt, auch wenn aktuell ein Veranstaltungsverbot gilt, und selbst in Coronazeiten gibt es in solchen Fällen keine Limitierung bei der Teilnehmerzahl.

Dann aber machte die Urner Sicherheitsdirektion einen kleinen Kunstgriff. Sie verwies auf die Ereignisse in Liestal, wo sich kurz zuvor über 10'000 Menschen getroffen hatten. So etwas sei auch für Altdorf zu erwarten, und es habe sich gezeigt, dass die Polizei bei dieser Menschenmenge handlungsunfähig sei. Die Maskenpflicht lasse sich nicht durchsetzen.

Deshalb hiess es in der Verfügung der Sicherheitsdirektion, die Kundgebung könne nicht bewilligt werden, denn:

«Aufgrund der jüngsten Erfahrungen und Erkenntnisse der Kundgebung in Liestal ist davon auszugehen, dass die Maskentragpflicht von einem überwiegenden Teil der Kundgebungsteilnehmenden ignoriert wird.»

Damit seien die öffentliche Sicherheit und Gesundheit gefährdet, der Anlass könne nicht stattfinden.

Die Veranstalter legten Beschwerde ein und verlangten zudem eine aufschiebende Wirkung. Damit wollten sie erreichen, dass die Kundgebung stattfinden kann, während die Beschwerde behandelt wird. Sie stellten sich auf den Standpunkt, angesichts der aktuellen Regelungen sei im Grunde nicht einmal eine Bewilligung nötig, solange ein Verkehrs- und Parkplatzkonzept vorliegt – denn wie erwähnt sind politische Kundgebungen mit beliebig vielen Teilnehmer erlaubt.

Aber nun begann der behördlich verordnete Irrsinn. Denn die Beschwerde hätte von der Urner Kantonsregierung behandelt werden müssen. Diese war aber bereits involviert gewesen, als es um die Bewilligungsfrage ging. Sie trat deshalb wie von den Beschwerdeführern gefordert in den Ausstand. Deshalb ging die Sache ans Obergericht Uri.

Dieses verfügte am Mittwoch, drei Tage vor der geplanten Kundgebung, dass sie noch nicht auf die Beschwerde gegen das Kundgebungsverbot eingebe. Was die aufschiebende Wirkung angehe, erwarte man eine «Stellungnahme zum Gesuch» innerhalb von zehn Tagen. Sprich: Bis zu einem Zeitpunkt, als die Kundgebung längst stattgefunden hätte. Eine superprovisorische Verfügung, welche die Kundgebung ohne Anhörung der Gegenseite erlaubt hätte, bevor die Beschwerde behandelt worden ist, lehnte das Obergericht ab.

Es war eine juristisch verklausulierte Bestätigung des Verbots für den 10. April. Das «Aktionsbündnis Urkantone», das die Kundgebung organisierte, sprach in einer Stellungnahme von einem «Tag der Schande für die Schweizer Demokratie». Indem das Obergericht nicht vor dem geplanten Kundgebungstag über die Beschwerde entschieden habe, habe es eine «klare Rechtsverweigerung» betrieben.

Dass es am Samstag zu einer unbewilligten Demonstration kam, dürfte auch dieser Vorgeschichte zuzuschreiben sein. Ein Organisationskomitee wollte auf der Basis geltender Gesetze eine politische Kundgebung durchführen, die der Kanton nach allen Buchstaben des Rechts hätte bewilligen müssen. Stattdessen versteckte er sich hinter der eigenen Unfähigkeit: Man sei nicht in der Lage, die geltende Verordnung durchzusetzen, weil wohl zu viele Leute kommen würden.

Der Rest ist inzwischen bekannt.

Stölzle /  Brányik
Autor/in
Stefan Millius

Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.

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