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Weisungen für Kanton St.Gallen

Coronavirus: Auch Anlässe mit über 150 Personen betroffen

Bekanntlich dürfen Veranstaltungen mit über 1000 Personen bis Mitte März nicht mehr durchgeführt werden. Der Kanton St.Gallen hat nun seine angepassten Weisungen publiziert. Sie betreffen auch Anlässe, die über 150 Personen erwarten.

Die Ostschweiz am 05. März 2020

Ab sofort müssen laut einer Mitteilung Veranstalterinnen und Veranstalter von Anlässen mit über 150 Personen online ein Formular ausfüllen. Das Gesundheitsdepartement wägt auf Basis der gemachten Angaben das Risiko der Veranstaltung ab. Für Anlässe mit unter 150 Personen kann der Veranstalter oder die Veranstalterin selber eine Risikoabwägung vornehmen.

Der Bundesrat hatte am 28. Februar 2020 entschieden, dass für Veranstaltungen mit unter 1000 Personen eine Risikoabwägung durch den Veranstalter und den Kanton vollzogen werden muss. Ab sofort steht im Kanton St.Gallen hierfür ein Formular auf der Website www.sg.ch/coronavirus zur Verfügung. Dort müssen beispielsweise Angaben zur Anzahl Teilnehmenden, zur Veranstaltungsart und dem Veranstaltungsort gemacht werden. Die Angaben werden anschliessend durch das Kantonsarztamt geprüft. Es wägt das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus an der Veranstaltung ab. Aufgrund dieser Empfehlung sind Veranstaltungen entweder erlaubt oder sollen abgesagt werden.

Regelungen für Veranstaltungen mit unter 150 Personen

Wer eine Veranstaltung mit unter 150 Personen plant, muss das Formular nicht ausfüllen. Hingegen muss der Veranstalter oder die Veranstalterin die Vorgaben des Gesundheitsdepartementes einhalten. Diese sind:

  • Stellen Sie bei den Eingängen zu Ihrer Veranstaltung entsprechende Hinweise auf und machen Sie auch auf die Hygienemassnahmen aufmerksam. Auf der Website des BAG und des Kantons sind Vorlagen zu finden.
  • Fragen Sie bei der Eingangskontrolle bei den Teilnehmenden mit Hilfe einer einfachen Liste nach, ob die Teilnehmenden in letzten 14 Tagen in einem betroffenen Gebiet gemäss BAG waren (Gebiete sind auf der Website des BAG aufgeführt). Falls ja, sollen diese Teilnehmenden wieder nach Hause gehen.
  • Fragen Sie bei der Eingangskontrolle die Teilnehmenden, ob sie Symptome wie Fieber, Husten und Atembeschwerden zeigen. Falls ja, sollen sie wieder nach Hause gehen.
  • Es wird empfohlen, dass besonders gefährdete Personen nicht teilnehmen. Dazu zählen Personen über 65 Jahre und Personen mit schweren Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes, Herz-Kreislauferkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen oder Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen.
  • An Veranstaltungen soll auf engen Kontakt wie zum Beispiel das Tanzen verzichtet werden.
  • Passen Sie wenn möglich die räumlichen Verhältnisse an. Prüfen Sie auch die Verschiebung nach draussen. Mehr Platz bedeutet weniger Risiko.
  • Machen Sie Ihre Gäste - sofern möglich - im Vorfeld per E-Mail auf diese Empfehlungen aufmerksam. Betroffene Teilnehmende sollen zu Hause bleiben. Gäste mit Symptomen wie Fieber, Husten und Atembeschwerden sollen ebenfalls zu Hause bleiben.

Veranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben gemäss Bundesrat bis mindestens zum 15. März 2020 verboten.

Das Gesundheitsdepartement passt die Weisung an, weil das Bundesamt für Gesundheit gestern seine Empfehlungen im Umgang mit Veranstaltungen geändert hat.

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