Bekanntlich dürfen Veranstaltungen mit über 1000 Personen bis Mitte März nicht mehr durchgeführt werden. Der Kanton St.Gallen hat nun seine angepassten Weisungen publiziert. Sie betreffen auch Anlässe, die über 150 Personen erwarten.
Ab sofort müssen laut einer Mitteilung Veranstalterinnen und Veranstalter von Anlässen mit über 150 Personen online ein Formular ausfüllen. Das Gesundheitsdepartement wägt auf Basis der gemachten Angaben das Risiko der Veranstaltung ab. Für Anlässe mit unter 150 Personen kann der Veranstalter oder die Veranstalterin selber eine Risikoabwägung vornehmen.
Der Bundesrat hatte am 28. Februar 2020 entschieden, dass für Veranstaltungen mit unter 1000 Personen eine Risikoabwägung durch den Veranstalter und den Kanton vollzogen werden muss. Ab sofort steht im Kanton St.Gallen hierfür ein Formular auf der Website www.sg.ch/coronavirus zur Verfügung. Dort müssen beispielsweise Angaben zur Anzahl Teilnehmenden, zur Veranstaltungsart und dem Veranstaltungsort gemacht werden. Die Angaben werden anschliessend durch das Kantonsarztamt geprüft. Es wägt das Risiko einer Verbreitung des Coronavirus an der Veranstaltung ab. Aufgrund dieser Empfehlung sind Veranstaltungen entweder erlaubt oder sollen abgesagt werden.
Regelungen für Veranstaltungen mit unter 150 Personen
Wer eine Veranstaltung mit unter 150 Personen plant, muss das Formular nicht ausfüllen. Hingegen muss der Veranstalter oder die Veranstalterin die Vorgaben des Gesundheitsdepartementes einhalten. Diese sind:
Veranstaltungen mit über 1000 Personen bleiben gemäss Bundesrat bis mindestens zum 15. März 2020 verboten.
Das Gesundheitsdepartement passt die Weisung an, weil das Bundesamt für Gesundheit gestern seine Empfehlungen im Umgang mit Veranstaltungen geändert hat.
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