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Eine Serie von «Die Ostschweiz für den Sonntag»

Das Inferno am See – Teil 8 (Schluss)

Dem mutmasslichen Brandstifter Ernst M. wird bald der Prozess gemacht. Gegen ihn sprechen ausschliesslich Indizien. Selbst bei einer Verurteilung würden viele Fragen offenbleiben – und Zweifel im Raum stehen.

Stefan Millius am 19. April 2020

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Epilog

Wenn bei einer polizeilichen Untersuchung schon früh ein Hauptverdächtiger feststeht und es danach Jahre geht, bis das Material gegen ihn zu einer Anklage führt, kann das zwei Gründe haben. Möglicher Grund 1: Die Ermittlungsbehörden sind überlastet und lassen das Verfahren lange liegen. Möglicher Grund 2: Die Polizei braucht viel Zeit, um der Staatsanwaltschaft genügend Stoff zu bringen, die eine Anklage ermöglichen.

Im Fall des Grossbrands im Raduner-Areal in Horn war es vermutlich eine Mischung aus beidem. Denn auch wenn der Schlussbericht der Kantonspolizei viel Überzeugungskraft zu vermitteln versucht: Er ist dick an Details, aber dünn, was die wirklich belastenden Fakten angeht.

Wer sich durch den Aktenberg der Untersuchung wühlt, stellt fest, dass die Kantonspolizei Thurgau bei ihren Befragungen zwar pflichtgetreu auch andere mögliche Spuren auslotete, das aber letztlich halbherzig tat. Dass Ernst M., der «Papa» des Areals, der Brandstifter ist, das schien den Ermittlern sehr früh klar. Und mit viel Schwung untersuchten sie in exakt diese Richtung und kaum eine andere.

In einer Strafuntersuchung kann sich das negativ auswirken, indem der «Jim-Garrison-Effekt» eintritt. Garrison ermittelte in der Ermordung von John F. Kennedy und schrieb später Bücher über die Tat. Er schoss sich früh auf eine Verschwörung ein, die zum Tod des US-Präsidenten geführt habe. Sein Vorgehen wurde von einem seiner Assistenten später so beschrieben: «Meistens ordnet man die Fakten und zieht dann die Schlussfolgerungen. Doch Garrison zog eine Folgerung und ordnete anschliessend die Fakten.» Sprich: Er interpretierte alles, was er fand und herausfand, im Sinn seiner Originalthese und blendete den Rest lieber aus.

Von Dallas zurück nach Horn. Es fällt auf, dass in den zahllosen Befragungsprotokollen immer wieder Alternativen zum Alleintäter Ernst M. auftauchten. Das Raduner-Areal bot sich geradezu dafür an, denn dort waren Dutzende von Leuten mit im Spiel – und mitbetroffen. Die Eigentümer des Areals, der Hauptmieter, Verwalter Ernst M., seine Untermieter. Wann immer ein anderer Name als der von M. als möglicherweise verdächtig erwähnt wurde, passierte danach in der Ermittlung nicht viel, zumindest geht das nicht aus den Akten hervor. Ein banales «Nein» auf die Frage, ob er oder sie mit dem Brand zu tun gehabt habe, schien die Sache meist zu erledigen.

Ausser bei Ernst M. Denn er bildet das letzte Glied der These, die früh als die wahrscheinlichste angesehen wurde. Deshalb konzentrieren sich die Befragungen aller Beteiligter im Lauf der Zeit immer stärker auf seine Person. Und die Art der Frage beeinflusst auch die Antwort. Selbst Leute, die Ernst M. die Tat anfänglich nicht zutrauten, fanden schliesslich, dass es natürlich durchaus möglich sei, dass er sich kurz vor und nach der Tat seltsam benommen habe, dass er am ehesten ein Motiv gehabt habe. Nach und nach verloren sich die früheren Hinweise auf andere, die vielleicht auch vom Brand profitiert haben könnten, in den Aussagen. Die Schlussfolgerung war früh gesetzt, die Fakten danach entsprechend geordnet.

Wobei Fakten ein grosses Wort ist. Bis heute fehlt jeder Tatbeweis gegen Ernst M. Er hatte die Gelegenheit, den Brand zu legen. Er hatte ein Motiv, weil ihn die Last der baldigen Arealräumung fast erdrückte. Er machte seltsame Andeutungen. Und er versuchte kurz nach dem Brand, sich das Leben zu nehmen. Das alles mag schwer wiegen, aber es sind reine Indizien. Und dass ein Mann wie Ernst M., der Zeit seines Lebens keine kriminelle Energie an den Tag gelegt hat, eine Brandstiftung begeht, ohne einen Fehler zu machen, der zu einem echten Beweis führt, das ist erstaunlich und ebenfalls ein Indiz – in die Gegenrichtung.

Zumal selbst Aktionen wie die lang angelegte Undercover-Ermittlung gegen M. nichts hervorbrachten. Da ist ein Mann, der seine Lebensaufgabe verloren hat, der einer Brandstiftung verdächtigt wird, der nach dem Suizidversuch in der Psychiatrie gelandet ist – aber ein erfahrener Ermittler, der sich in sein Leben schleicht und sein Vertrauen gewinnt, schafft es über Monate nicht, ihn zu einer wirklich belastenden Aussage zu locken. Im Grunde war das Projekt Undercover schon fast eine Entlastung des Verdächtigen. Aber weil das nicht sein darf, werden in den Ermittlungsprotokollen mühsam Sätze von Ernst M. gesammelt, die irgendwie seltsam anmuten mögen, die aber weit von einem direkten oder indirekten Geständnis entfernt sind. Die magere Ausbeute dürfte vor Gericht jedenfalls keine grosse Rolle spielen, auch wenn die Übung viel Geld gekostet hat.

Und selbst wenn man davon ausgeht, dass Ernst M. den Brand gelegt hat, bleibt die Frage, ob ein Mann wie er die Energie dafür im Alleingang aufgebracht hat oder ob es Komplizen gab – beziehungsweise ob er angestiftet wurde. Diese Frage wird in den Ermittlungsakten kurz erörtert, aber schnell fallen gelassen. Es sei allenfalls ein «Freundschaftsdienst» für seinen Vermieter Ralf K. gewesen, der aber nichts davon gewusst habe. Nichts deutet darauf hin, dass in der Ermittlung dieser Option viel Zeit gewidmet wurde. Obwohl von Ernst M. das Bild eines Mannes gezeichnet wird, der es allen recht machen will, der sich leicht steuern lässt, der gegenüber Leuten aus höheren sozialen Schichten geradezu unterwürfig wirkt. Jeder der Befragten untermauert den Eindruck von Ernst M. als einem lieben «Tschooli». Der einen Brand gelegt haben und über Jahre hinweg - über 50 Tage U-Haft inklusive - stark genug blieb, um seine Unschuld zu beteuern.

Es ist alles in allem kein starker Fall, den die Staatsanwaltschaft präsentieren wird, jedenfalls, wenn man die Akten als Grundlage nimmt. Das fünfköpfige Gericht – die Maximalbesetzung – wird unterscheiden müssen, welche der Indizien wirklich aussagekräftig sind und welche eher als Untermauerung einer früh gefassten Grundthese dienen.

Es ist kein Verbrechen, sich unter Druck seltsam zu benehmen. Es ist kein Verbrechen, sich das Leben nehmen zu wollen, wenn dieser Druck unerträglich wird. Man kann diese Dinge als Hinweise auf ein Schuldgefühl werten, wenn es der eigenen These dient. Man kann sie aber auch deuten als das Verhalten eines Menschen, der schlecht mit Schwierigkeiten umgehen kann.

Fünf Jahre Freiheitsstrafe fordert die Staatsanwaltschaft für Ernst M. Dazu kommt die Übernahme der Untersuchungskosten von 58'307.05 Franken.

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Autor/in
Stefan Millius

Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.

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