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Gerüchte über «Schweigepflicht» an Spitälern

«Das ist ein völliger Humbug»

Auf den sozialen Kanälen kursiert eine Sprachnachricht mit Vorhaltungen gegen drei Spitäler. Diese hätten das Pflegepersonal auf den Intensivstationen zu einer Schweigepflicht über Details zu den Patienten verdonnert. Das sei nicht der Fall, heisst es auf Anfrage beim Kantonsspital St.Gallen.

Stefan Millius am 02. September 2021

Via WhatsApp, Telegram oder auf Facebook: Eine Sprachnachricht macht aktuell die Runde. Sie nimmt Bezug auf eine namentlich genannte Person aus dem Pflegebereich, die Vorwürfe vorbringt. Laut ihr gebe es in den Spitälern St.Gallen, Frauenfeld und Männedorf eine Direktive, gemäss der die Angestellten der Intensivpflegestationen eine Art «Schweigepflicht» unterschreiben müssen. Diese beziehe sich auf Informationen über die Patientinnen und Patienten auf der IPS, konkret über ihren Impfstatus. Es sei ihnen untersagt, gegenüber aussen darüber zu sprechen, wie viele geimpfte Patienten sich dort befinden.

«Ich wurde heute Morgen auf das Video mit der Sprachnachricht aufmerksam gemacht», sagt Philipp Lutz, Medienbeauftragter des Kantonsspital St.Gallen.  Die gemachten Aussagen seien «ein völliger Humbug und treffen auf das Kantonsspital St.Gallen nicht zu.»

Was in Sachen Informationsweitergabe am Kantonsspital gelte, seien das Amts- und Berufsgeheimnis, dazu kommen Auflagen bezüglich Datenschutz und der Nutzung von Informationsmitteln. Diese Punkte gehen auf verschiedene Vorlagen zurück, die allerdings nicht spezifisch fürs Kantonsspital gelten. 

Im Staatsverwaltungsgesetz und dem Personalgesetz des Kantons St.Gallen heisst es: «Wer im Staatsdienst steht, unterliegt dem Amtsgeheimnis. Das Amtsgeheimnis besteht nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses weiter.» Laut dem Schweizerischen Strafgesetzbuch unterstehen Ärztinnen und Ärzte, Apotheker, Pflegefachpersonen und Hebammen zudem dem Berufsgeheimnis.

Mit anderen Worten: Über Details ihrer Arbeit dürfen Staatsangestellte inklusive Pflegepersonal an einem Kantonsspital generell nicht sprechen. Eine darüber hinaus gehende Massnahme ist aber laut Philipp Lutz nicht erfolgt.

Im Fall des Spital Frauenfeld haben die Verantwortliche noch nicht auf die Anfrage reagiert.

Stölzle /  Brányik
Autor/in
Stefan Millius

Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.

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