Damit die Thurgauer Berufsfachschulen für die Herausforderungen der Zukunft gut aufgestellt sind, braucht es laut der Regierung des Kantons Thurgau eine Bündelung der Kompetenzen und Schärfung der Profile. Gewisse Berufe werden dereinst nicht mehr im Kanton unterrichtet.
Im Kanton Thurgau gibt es sieben kantonale Berufsfachschulen. Die Zuteilung der Berufe zu den einzelnen Bildungszentren ist im Kanton Thurgau über Jahrzehnte organisch gewachsen und hat sich in der Vergangenheit trotz grossem Wandel kaum verändert.
Damit die Berufsfachschulen für die Herausforderungen der Zukunft gut aufgestellt sind, braucht es eine Bündelung der Kompetenzen und Schärfung der Profile.
Aus diesem Grund sehen die Richtlinien des Regierungsrats 2016 – 2020 die Entwicklung der Berufsfachschulen zu starken Kompetenzzentren mit klaren Profilen im Bereich der beruflichen Grundbildung und Weiterbildung vor.
Das Amt für Berufsbildung und Berufsberatung (ABB) hat gemeinsam mit der kantonalen Berufsbildungskommission einen Vorschlag erarbeitet, der eine Neuzuteilung der Berufe zu den Schulstandorten vorsieht. Das Departement für Erziehung und Kultur hat auf dieser Grundlage basierend die Umsetzung beschlossen.
Die Neuzuteilung der Berufe führt zu einer Schärfung der individuellen Profile der Berufsfachschulen und optimiert die Nutzung von Ressourcen und Synergien. Dabei werden alle bestehenden Schulstandorte erhalten. Konkret werden mit der Neuzuteilung alle Berufe, die bisher an zwei verschiedenen Berufsfachschulen ausgebildet wurden, an einem Schulstandort zusammengelegt. Dazu zählen auch Berufe, bei denen ein Teil der Lernenden aufgrund der regionalen Zuteilung einem ausserkantonalen Schulstandort zugewiesen wurde.
Weiter sollen Berufe in den Kanton Thurgau geholt werden, die aktuell ausserkantonal beschult werden und mittlerweile eine hohe Anzahl Thurgauer Lehrverhältnisse aufweisen. Berufe mit anhaltend tiefen Lernendenzahlen werden dafür neu nicht mehr im Kanton Thurgau, sondern in einem der Nachbarkantone unterrichtet.
Vorgehen
Bei der Überprüfung der Schulstandorte wurden drei Gruppen von Berufen identifiziert:
Berufe, die aktuell an mehreren Schulstandorten (innerhalb des Kantons oder kantonal und ausserkantonal) unterrichtet werden,
Berufe, die an einer kantonalen Berufsfachschule unterrichtet werden, jedoch konstant tiefe Lernendenzahlen aufweisen,
Berufe, die einer ausserkantonalen Schule zugewiesen werden, bei denen aufgrund der anhaltend hohen Thurgauer Lehrverhältnisse jedoch ein kantonaler Schulstandort möglich ist.
Bei der Planung der Neuzuweisungen wurden die Auslastung der einzelnen Berufsfachschulen, mögliche Entwicklungen der Schülerzahlen und die mit der beruflichen Grundbildung verknüpften Angebote der Weiterbildung berücksichtigt. Zusätzlich wurden durch einzelne Berufsverbände aufgrund von Lehrstellenentwicklungen Änderungen beantragt.
Als Grundsatz galt das Festhalten an den sieben Schulstandorten, die Stärkung und Positionierung der kleineren Schulen, das Vermeiden grosser Wechsel zwischen den einzelnen Schulen und die Sicherstellung eines Schulorts pro Berufsfeld, damit allfällige Niveau-Umstufungen nicht zu einem Schulortwechsel führen.
Änderungen in der Übersicht
Mit der Neuzuteilung werden alle Polymechaniker/-in EFZ und Konstrukteur/-in EFZ am Standort Frauenfeld, die Berufe der Elektrobranche am Standort Kreuzlingen, die kaufmännischen Berufe am Standort Weinfelden und die Detailhandelsberufe am Standort Arbon unterrichtet.
Bei zwei Berufsgruppen wird der Schulstandort innerhalb des Kantons gewechselt, um die Auslastung der Raumkapazitäten zu optimieren und Synergien zu nutzen. Dies betrifft die Berufe Maurer/in EFZ und Baupraktiker/in EBA, die neu am Gewerblichen Bildungszentrum in Weinfelden unterrichtet werden sowie den Beruf Medizinische/r Praxisassistent/in EFZ, der zum Bildungszentrum Arbon wechselt.
Für die bis anhin ausserkantonal zugewiesenen Logistikberufe und den Beruf Dentalassistent/in EFZ wird ein kantonaler Schulort am Bildungszentrum Arbon aufgebaut. Die Lernenden der Berufe Spengler/in EFZ und Gärtner/in EFZ Zierpflanzen werden aufgrund der geringen Klassengro?ssen neu einem ausserkantonalen Schulort zugewiesen.
Eine weitere Änderung betrifft den Beruf Bekleidungsgestalter/in EFZ. Der Kanton führt mit dem Atelier Couture Création eine Lehrwerkstätte, die Jugendlichen eine schulisch organisierte Grundbildung als Bekleidungsgestalter/in EFZ ermöglicht. Aufgrund der äusserst geringen Nachfrage nach ausgebildeten Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt und der positiven Situation des Lehrstellenmarkts mit jährlich rund 450 nicht besetzten Lehrstellen allein im Thurgau, wird zukünftig auf diesen kantonalen Schulstandort verzichtet. Interessierte Jugendliche können diese Ausbildung auch weiterhin absolvieren, sei es in einem Lehrbetrieb oder in einer vom Kanton Thurgau finanzierten schulisch organisierten Grundbildung in St. Gallen oder Zürich.
Auswirkungen der Neuzuteilungen
Der Schulortwechsel bedeutet für einzelne Lernende und Lehrpersonen eine Verlängerung ihres Anfahrtswegs und somit eine Erhöhung ihrer Reisezeit. Dabei gilt zu beachten, dass die Lernenden in der Regel nur an einem bis maximal zwei Wochentagen die Berufsfachschule besuchen und Jugendliche in anderen Ausbildungen viel längere Reisezeiten auf sich nehmen müssen (z.B. im Strassenbau ist die Berufsfachschule in Sursee).
Mit der Veränderung der Berufszuteilungen wird zudem eine Gleichbehandlung aller Lernenden angestrebt: Aktuell werden Jugendliche in einzelnen Berufen, wie z.B. dem KV, einer ausserkantonalen Schule zugewiesen, obschon die kantonale Berufsfachschule gut erreichbar wäre. Diese Ungleichbehandlung wird mit der Neuzuteilung aufgehoben und zukünftig alle Kaufmännischen Lernenden mit Thurgauer Lehrvertag der kantonalen Berufsfachschule zugewiesen.
Mit den Neuzuteilungen der Berufe sind Einsparungen möglich, beispielsweise durch die Optimierung der Klassengrössen bei der Zusammenlegung von zwei Schulstandorten. Die geplanten Einsparungen ermöglichen es, die Qualität des schulischen Teils der Berufsbildung gerade auch im Hinblick auf die digitale Entwicklung zu sichern und neue Ausbildungsgänge, z.B. im Bereich Berufsabschluss für Erwachsene, zu unterstützen und zu fördern.
Umsetzung und weiteres Vorgehen
Für die Umsetzung der Neuzuteilung werden einzelne Projektgruppen eingesetzt, welche die Standortänderungen unter Einbezug der betroffenen Schulen, Verbände und Kantone sorgfältig planen und umsetzen. Die Standortwechsel sollen schrittweise vollzogen werden und teilweise ein- oder auslaufend erfolgen. Als Zeitrahmen wurde der Projektabschluss in sechs Jahren definiert.
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