Seit es Mitte März losging mit dem Corona-Lockdown, hat die Kantonspolizei St.Gallen gezielt sogenannte Poser-Kontrollen durchgeführt. Wer sein Auto für eine Show statt als Fahrzeug verwendete, wurde angezeigt. Die Bilanz dieser Monate ist erstaunlich.
Wie die Kantonspolizei St.Gallen zusammenfassend schreibt, wurden in diesem Zeitraum von knapp vier Monaten insgesamt 237 Männer und drei Frauen wegen Verursachung von vermeidbarem Lärm, unnötigem Herumfahren oder technischen Änderungen bei der Staatanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Die Verzeigten waren mehrheitlich zwischen 19 und 28 Jahre alt. 22 Autos und zwei Motorräder wurden stillgelegt.
Es war kein Zufall, dass es die Kantonspolizei in dieser Phase auf diese «Kundschaft» abgesehen hatte. Während der Corona-Zeit seien auffällig viele Meldungen von Bürgern über sogenannte Autoposer bei der Kantonspolizei St.Gallen eingegangen. «Verkehrsteilnehmende, welche mit ihren Fahrzeugen vermeidbaren Lärm verursachen oder unnötig herumfahren und den Motor hochdrehen, sind für Drittpersonen extrem störend», so die Kantonspolizei.
Bei den jeweiligen Kontrollen wurden 75 Verkehrsteilnehmende diesbezüglich angezeigt. Weiter wurden 165 Auto- oder Motorradfahrer ebenfalls bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht, weil sie nicht erlaubte technische Veränderungen an ihren Fahrzeugen vorgenommen hatten.
Die Kantonspolizei St.Gallen macht abschliessend darauf aufmerksam, dass technische Veränderungen an den Fahrzeugen nicht pauschal verboten sind, sofern sie vom Strassenverkehrsamt geprüft wurden. Nicht eingetragene und nicht genehmigte, typenfremde Fahrzeugteile wie beispielsweise Felgen oder Manipulationen an Auspuffanlagen sind nicht erlaubt. Besonders Letzteres ist eine von vielen Varianten, um die Geräuschemissionen von Fahrzeugen zu manipulieren.
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