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Gastkommentar

Die gockelhaften Zurschausteller mit ihren getunten Karren

Autoposer: Das sind gockelhafte Zurschausteller mit getunten Karren mit einem Hang zu Verkehrsregelverletzungen. Mag sein, dass die Definition des Autoposers nicht der ganzen Wahrheit entspricht. Die Frage ist vielmehr: Was dagegen tun?

Manfred Trütsch am 16. Juni 2020

Update: Die Mitglieder der Berufsverbände der Schausteller in der Schweiz legen Wert auf die Feststellung, dass mit dem obenstehenden Titel nicht die Angehörigen ihrer Branche gemeint sind. Der Autor hat damit Personen bezeichnet, die sich privat offensiv öffentlich zur Schau stellen.

Der typische Autoposer ist zwischen 18 und 30 Jahre alt, männlich, hat Migrationshintergrund, erscheint meist in Horden und benützt gerne Promenaden für seine Showfahrten. Nicht ungern geniesst er die Aufmerksamkeit des weiblichen Geschlechts, dieses meist noch eine Dekade jünger als der Poser selbst.

Das Phänomen Autoposer gibt es schon lange, etwas ausgeprägter war die Erscheinung in der Corona-bedingten Zeit der Grenzschliessung zu den benachbarten Ländern. In der Schweiz ist Autoposing eher ungünstig wegen den allerorts herrschenden Geschwindigkeitsbeschränkungen und der Zersiedelung, Lärmimmissionen kommen schneller zur Anzeige als in der Wüste.

Auf den Plan gerufen hat das vermehrte Aufkommen von Autoposern die Polizei und die Politiker. Die Polizei führte vermehrt Geschwindigkeitskontrollen durch und musste auf Lärmklagen reagieren. Die Verfolgung von Lärmsündern ist eine mühsame Geschichte. Die Strafandrohungen sind nicht abschreckend, ein Dezibel Messgerät ist noch meilenweit entfernt von seiner Einsatzreife.

Die in der VRV ( Verkehrsregelverordnung ) aufgeführten technischen Vorschriften müssten schärfere Zähne erhalten. Die Schweiz hat die entsprechenden EU Normen 2016 übernommen, lässt sich aber Zeit für die Inkraftsetzung bis ins Jahr 2026. Die Lärmgrenzwerte für Motorisierungen ab 273 PS ( Sportwagen ) sollten dann bei 72 dB und diejenigen unter 273 PS bei 68 dB liegen. Aber selbst nach 2026 sind höhere dB zulässig, wenn das Automodel die Zulassung schon vor 2026 erhalten hat.

Hier sollte die Politik eingreifen, nur bitte richtig. Eine pfiffige Nationalrätin aus dem Kanton Thurgau verlangt ein neues Bundesgesetz, um das Phänomen des Autoposing in den Griff zu bekommen. Das ist leider nicht der richtige Weg. Die Nationalrätin kann mit einer parlamentarischen Initiative verlangen, dass der Bundesrat die Verkehrsregelverordnung abändert im Sinne einer schnelleren Inkraftsetzung der Lärmgrenzwerte. Die Lärmgrenzwerte gelten für den normalen Strassenverkehr.

Griffiger ist die Verfolgung der Autoposer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen. Das Rasergesetz von 2013 ist knallhart. Als Raser gilt zum Beispiel ein Fahrer, der in einer 30er-Zone mit 70 km/h daherbraust. Der Richter muss ihm eine Freiheitsstrafe von einem Jahr aufbrummen, und die Administrativbehörden werden dem Raser den Führerschein für zwei Jahre entziehen müssen.

Dazu hat der Richter die Möglichkeit, das Fahrzeug zu beschlagnahmen und zu verwerten, unabhängig davon, ob der Fahrer der Eigentümer des Fahrzeuges ist oder nicht. Das hat vor allem die Leasinggesellschaften auf den Plan gerufen, die nach der Verwertung des Fahrzeuges in der Regel nur noch einen Bruchteil des Restwertes erhalten. Nach meinem Dafürhalten haben die Richter bei der Verwertung des Fahrzeuges immer noch Beisshemmungen. Sie scheuen die Arbeit und meinen, das sei nicht ihr Business.

Für mich gilt, es sollten auch über die Lärmgrenzwerte und die technischen Ausrüstungen griffigere Regelungen mit höheren Strafandrohen verabschiedet werden. So hat die Polizei zumindest ein weiteres Werkzeug, dem Phänomen Autoposing den Garaus zu machen.

Autoposing könnte man aber auch entkriminalisieren, wenn es gelänge, die Poser zu ermuntern, eine Tagesbewilligung auf einer abgesonderten Piste zu ergattern, wo sie ihre getunten und auf Hochglanz polierten Boliden spazieren führen.

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Autor/in
Manfred Trütsch

Manfred Trütsch ist Präsident des ACS St. Gallen – Appenzell. Der ACS bezweckt den Zusammenschluss der Automobilisten zur Wahrung der verkehrspolitischen, wirtschaftlichen, touristischen, sportlichen und aller weiteren mit dem Automobilismus zusammenhängenden Interessen wie Konsumenten- und Umweltschutz.

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