Nachdem der Bund die Verordnung über Härtefallmassnahmen verabschiedet hat, sind nun die Kantone in der Pflicht, Grundlagen für die Auszahlung von wirtschaftlichen Härtefallhilfen zu schaffen
Dies geschieht getreu dem Föderalismus auf 26 verschiedene Arten in Höhe und Form als Darlehen oder „a-fonds-perdu“-Beiträgen. Aus wirtschaftsliberaler Sicht sind nicht rückzahlbare staatliche Zuschüsse ohnehin mehr als grenzwertig und führen bei 26 verschiedenen Umsetzungen zwangsläufig zu unerwünschten Wettbewerbsverzerrungen.
Bei der Schaffung der gesetzlichen Grundlage darf aber auch nicht vergessen werden, dass es mit der blossen Legitimation noch nicht getan ist. Es müssen für die Umsetzung und Vollzug ebenfalls entsprechende Ressourcen geschaffen und Prozesse eingerichtet werden.
Bei der Anzahl zu erwartender Gesuche ein nicht unerheblicher Faktor. Die Auslagerung von Aufgaben an externe, nicht staatliche Institutionen wird deshalb in diese Überlegungen miteinbezogen, was für den Schutz der betrieblichen Daten und die Rechtsstaatlichkeit heikel ist. Damit aber die Hilfestellung auch dort ankommt wo sie benötigt wird und der Missbrauch verhindert werden kann, müssen die Gesuche minutiös geprüft und auf einer umfassenden Datengrundlage erarbeitet werden: Eine Herkules-Aufgabe.
Die Zeit drängt. Die Umsätze der Betriebe sind seit März unter Druck und die betrieblichen Reserven aufgebraucht. Gefragt ist deshalb ein schnelles, zielgerichtetes Handeln und keine politische Grundsatzdiskussionen oder persönliche Befindlichkeiten. Sonst kommt die Hilfe zu spät.
Marc Widler ist Geschäftsführer des Thurgauer Gewerbeverbandes.
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