Das E-Voting für den Abstimmungssonntag vom 19. Mai wird im Kanton Thurgau ausgesetzt. Grund ist ein Fehler im System der Post.
Für den Kanton Thurgau sei der Entscheid der Post, ihr E-Votingsystem für die Abstimmung vom 19. Mai nicht einzusetzen, nachvollziehbar, da im Quellcode des laufenden Systems ein Fehler gefunden wurde. Das teilt die Thurgauer Staatskanzlei mit.
Man bedauere es zwar, dass das System für einmal nicht eingesetzt werden kann, unterstütze aber das Vorgehen, «welches eine Korrektur des Quellcodes und eine erneute Expertenprüfung erlaubt.» Man hoffe, dass das System bis im Herbst wieder zur Verfügung stehe. Dann finden die National- und Ständeratswahlen statt.
Der Kanton Thurgau folge in Sachen E-Voting immer dem Grundsatz «Sicherheit vor Geschwindigkeit», heisst es weiter. Das gelte auch bei der befristeten Aussetzung des Systems, die nun beschlossen wurde.
Der Thurgau relativiert in seiner Mitteilung auch die Kritik am E-Votingsystem der Post, das bei vielen seit dem Auftreten von Problemen als unsicher gilt. Man habe zwar einen Fehler am Quellcode des laufenden Systems festgestellt, die Architektur des Systems sei davon aber nicht berührt gewesen. Es sei niemandem gelungen, die elektronische Urne zu hacken. Staatsschreiber Rainer Gonzenbach lässt sich wie folgt zitieren: «Das System hat den Härtetest bestanden». Man sei weiterhin überzeugt von der Lösung der Post.
Der erwähnte Fehler könne zu einzelnen ungültigen Stimmen führen, bei den bisherigen Abstimmungen sei das aber nicht ausgenützt worden. Zudem könne das Auftreten einer ungültigen Stimme bei der Auszählung ohne weiteres festgestellt werden.
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