Der Thurgau erzielt einen Etappenerfolg im Streit um die Altlastensanierung des Raduner Areals.
Kann ein Verursacher wegen Zahlungsunfähigkeit die Kosten einer gesetzlich verlangten Altlastensanierung nicht begleichen, muss das Gemeinwesen einspringen.
In einem konkreten Fall bemüht sich der Kanton darum, Millionenbeträge, die im Vorfeld eines Konkursverfahrens verschoben wurden, zurückzufordern, damit die Steuerzahler nicht mehr als nötig belastet werden.
Auf dem Weg dorthin hat der Kanton nun in einem Berufungsverfahren vor Obergericht einen wichtigen Etappensieg errungen.
Das ehemalige Betriebsareal der mittlerweile in Konkurs gegangenen Raduner & Co. AG liegt direkt am Ufer des Bodensees in der Gemeinde Horn und ist stark mit Schadstoffen belastet.
Dass die Raduner & Co. AG Verursacherin dieser Belastungen war, ist unbestritten. Damit hätte sie auch den Hauptanteil der Sanierungskosten zu tragen.
Vor der Konkurseröffnung waren die Grundstücke aber veräussert worden, wobei der Verkaufserlös von rund 8,3 Millionen Franken sofort an die Hauptaktionärin der Raduner & Co. AG weitergeleitet wurde. Damit stehen im laufenden Konkursverfahren nahezu keine Aktiven zur Verfügung und der Kanton hätte aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen den Löwenanteil der anstehenden Sanierungskosten zu tragen.
In dieser Situation hatte der Kanton seine Forderungen im Konkurs eingegeben. Gleichzeitig liess er sich die notwendigen Ansprüche abtreten, um in einem separaten Verfahren den Erlös aus den Grundstücksverkäufen zurückfordern zu können.
Er kann nun auch Ansprüche gegen Versicherungen und Organe der pflichtigen Gesellschaft geltend machen.
Um die drohende Rückforderungsklage zu verhindern und auch die anderen Ansprüche abzuwehren, hat die Gegenpartei versucht, die Forderungen des Kantons über eine sogenannte Kollokationsklage aus dem Konkursverfahren zu verbannen. Im Rahmen eines Berufungsverfahrens hat nun das Obergericht des Kantons Thurgau die Forderung des Kantons Thurgau im Konkursverfahren vollumfänglich und bedingungslos zugelassen.
Damit stehen dem Kanton weiterhin alle nötigen Sicherungsmassnahmen zur Verfügung, um zu verhindern, dass die öffentliche Hand und damit der Steuerzahler für Altlasten-Kosten in mutmasslicher Millionenhöhe aufkommen muss, die durch die Raduner & Co. AG verursacht wurden.
Auf diese Weise soll zudem sichergestellt werden, dass sich niemand seinen Verpflichtungen auf Kosten der Allgemeinheit entziehen kann.
Der Entscheid des Obergerichtes wurde nun von der Gegenpartei an das Bundesgericht weitergezogen.
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