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Die Ostschweiz
Die neue Publikation für die Kantone SG, TG, AR und AI ging Ende April 2018 online. Sie vermittelt Stimmungen und Meinungen aus der Region.
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Der FC St.Gallen 1879 schliesst das erste Halbjahr 2020/21 mit einem Verlust von rund einer Million Franken ab. Die schwierige Lage will er «aus eigener Kraft» bewältigen und verzichtet deshalb vorerst auf die Hilfe des Bundes. Dafür nehmen die eigenen Leute Einbussen in Kauf.
Cheftrainer Peter Zeidler, Präsident Matthias Hüppi und Sportchef Alain Sutter. (Bild: KEYSTONE/Ennio Leanza)
Das laufende Geschäftsjahr (1. Juli 2020 bis 30. Juni 2021) stellt den FC St.Gallen 1879 wegen der Covid-19-Pandemie vor erhebliche finanzielle Herausforderungen. Aufgrund der verordneten Geisterspiele sind laut einer Mitteilung allein in den ersten sechs Monaten – also im zweiten Halbjahr 2020 – Einnahmen aus Ticketing und Catering in der Grössenordnung von netto rund vier Millionen Franken weggebrochen. Unter Berücksichtigung der Erlöse aus den Transfers von Cedric Itten und Silvan Hefti im vergangenen Sommer sowie eines konsequenten Kostenmanagements konnte der Verlust auf 1,02 Millionen Franken begrenzt werden.
Die Situation bleibe aber sehr angespannt, heisst es weiter. Der FC St.Gallen 1879 hat vor Beginn der Saison 2020/21 allen Saisonabonnentinnen und -abonnenten, Donatoren, Hospitality- und Logenpartnern sowie Sponsoren mitgeteilt, ihnen nach dem Ende der laufenden Spielzeit Kompensationsvorschläge für die entgangenen Leistungen zu unterbreiten. «Wir sind sehr dankbar, dass wir nach Gesprächen mit Donatoren, Hospitality- und Logenpartnern sowie Sponsoren die Rechnungen für das zweite Halbjahr stellen durften», hält der Verein fest. Dank dieser grosszügigen Haltung der Fans und Partner sei die Liquidität für di kommenden Monate gesichert.
Der FC St.Gallen 1879 hat «nach gründlicher Analyse» entschieden, auf die erste Tranche der A-fonds-perdu-Beiträge des Bundes zu verzichten. Dies nach Beurteilung der damit verbundenen grossen Risiken in Bezug auf die sportliche Wettbewerbsfähigkeit sowie der Rückzahlungspflicht der A-fondsperdu- Beiträge aus dem Stabilisierungsfonds 2020 von Swiss Olympic.
Das Lohnniveau der ersten Mannschaft des FCSG liegt mehr als 30 Prozent unter dem Durchschnitt der Lohnsumme aller Klubs in der Raiffeisen Super League und damit im unteren Drittel der ligaweiten Lohnrangliste. «Ein weiterer Eingriff in die vernünftige Lohnstruktur, der infolge des Bezugs der Bundesgelder nötig wäre, würde die sportliche Wettbewerbsfähigkeit des FC St.Gallen 1879 in der Super League langfristig beträchtlich gefährden», so die Beurteilung des Vereins.
Der FC St.Gallen 1879 gehe einen «grün-weissen Weg» und habe eine solidarische Lösung für die ganze Organisation gefunden: Zum einen hätten sich Spieler, Trainer, Staff und Funktionäre bereit erklärt, freiwillig auf einen Teil ihres Gehalts zu verzichten. Zum anderen seien alle Angestellten der FC St.Gallen Event AG und der Nachwuchsabteilung in Kurzarbeit, wodurch zusätzliche Einsparungen auf der Lohnseite erzielt werden können.
Die Klubführung setze alles daran, aus eigener Kraft durch die Pandemie zu kommen. Für das Worst-Case-Szenario, dass auch in der Saison 2021/22 keine Zuschauer zugelassen sein sollten, hat der FC St.Gallen 1879 zur Sicherung der Liquidität in der zweiten Jahreshälfte 2021 einen Bundeskredit von 4,5 Millionen Franken beantragt. Für die notwendige Sicherheit von 25 Prozent dieses Darlehens hat der Klub beim Kanton St.Gallen angefragt.
Die vorberatende Kommission des Kantonsrates habe das Gesuch wohlwollend geprüft und Unterstützung signalisiert, heisst es weiter. Die entscheidende Abstimmung erfolgt voraussichtlich in der laufenden Kantonsratssession. Ausserdem greift die Stadt St.Gallen dem FC St.Gallen 1879 mit einem A-fonds-perdu-Beitrag in Höhe von 150'000 Franken für künftig anfallende Stromkosten unter die Arme.
Sobald sich die Situation bezüglich der Stadionöffnung klärt, werde der FC St.Gallen 1879 auf Saisonabonnenten und -abonnentinnen, Donatoren, Hospitality-, Logen- und Sponsoringpartner zugehen und Lösungen für die Kompensation entgangener Leistungen vorschlagen.
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