Kein Spass am Lagerfeuer mehr im Kanton Thurgau, zumindest nicht in Waldnähe: Ab Freitag, 27. Juli gilt ein Feuerverbot. Grund ist die anhaltende Trockenheit. Im Kanton St.Gallen könnte dieselbe Massnahme schon bald ebenfalls verkündet werden.
Trockenheit und kein Regen in Sicht: Der Thurgauer Regierungsrat hat gemäss einer Mitteilung auf Antrag des Fachstabs Trockenheit ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe für das ganze Kantonsgebiet beschlossen. Es gilt ab Freitag, 27. Juli 2018, bis auf Widerruf. Die Waldbrandgefahr wird auf Stufe vier «grosse Gefahr» gesetzt.
Zwar gab es am Wochenende etwas Niederschlag, allerdings zu wenig, um etwas an der grassierenden Trockenheit zu ändern. Der Oberboden in Wälder, Wiesen und Äckern sei «sehr trocken» schreibt die Regierung. Und die Langzeitprognosen gehen davon aus, dass es bis in den August heiss und trocken bleiben soll.
Das vorübergehende Verbot gilt für das Entfachen von Feuern sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern und Rauchwaren im Wald und in Waldesnähe, konkret im Umkreis von 200 Metern um die Wälder. Wer sich nicht daran hält, kann eine Busse kassieren. Entsprechende Informationsplakate sollen dafür sorgen, dass jeder Bescheid weiss.
Auf ein generelles Feuerwerksverbot wird verzichtet - mit Blick auf den 1. August nicht ganz unwesentlich. Allerdings ist auch hier der Wald tabu, ebenfalls die Waldnähe.
Auch im Kanton St.Gallen wird über Massnahmen zur Sicherheit nachgedacht. Der Kantonale Führungsstab werde am Dienstag, 24. Juli seinen Entscheid zu einem allfälligen Feuerverbot kommunizieren.
Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.
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