Der St.Galler Finanzausgleich funktioniert: Das ist die Bilanz der Regierung. Allerdings kann einiges optimiert werden, beispielsweise die Berechnung der Beiträge. Ein Gesetzesnachtrag soll dafür sorgen.
Der neue Wirksamkeitsbericht zum Finanzausgleich zeige, dass die gesetzten Ziele erreicht werden, heisst es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Die Gemeinden setzten die Beiträge zweckmässig ein. Der Umfang der Gelder biete einen angemessenen finanziellen Spielraum. Der IV. Nachtrag zum Finanzausgleichgesetz soll die Berechnung der Beiträge vereinfachen und die Qualität der Datenbasis verbessern. Zur Vorlage findet nun eine Vernehmlassung statt.
Zum innerkantonalen Finanzausgleich erarbeitet des Departement des Innern alle vier Jahre einen Wirksamkeitsbericht zuhanden des Kantonsrates. Daraus soll jeweils auch abgeleitet werden, ob die Vorbereitung, die Finanzierung und der Vollzug des Finanzausgleichs verbessert werden können. Nachdem vor vier Jahren verschiedene grössere Anpassungen vorgenommen wurden, zeigt die aktuelle Analyse nun, dass die gesetzten Ziele erreicht werden. Die Regierung schlägt darum im IV. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz nur geringfügige Anpassungen vor. Zur Vorlage findet eine Vernehmlassung statt, die bis zum 31. Januar 2020 dauert.
Umfang der Beiträge soll konstant bleiben
Der Finanzausgleich funktioniert gemäss dem Wirksamkeitsbericht zielgerichtet. Sowohl eine geringe Finanzkraft auf der Einnahmenseite, als auch überdurchschnittliche, nicht beeinflussbare Kosten in den Bereichen Weite (Topografie, Siedlungsstruktur usw.), Schule sowie im Sozialen werden effektiv und effizient ausgeglichen. Die Gemeinden erhalten durch die Finanzausgleichsbeiträge einen grösseren finanziellen Spielraum, den sie zugunsten ihrer Bürgerschaft nutzen können. An der Höhe der Beiträge, die im Jahr 2019 insgesamt rund 227,9 Millionen. Franken erreichen, besteht somit kein grundsätzlicher Korrekturbedarf. Die Mittel stammen aus dem allgemeinen Staatshaushalt des Kantons.
Längere Zeiträume analysieren
Im Vollzug des Finanzausgleichs hat sich gezeigt, dass das Intervall für die Erarbeitung des Wirksamkeitsberichts mit vier Jahren sehr kurz bemessen ist. Unterliegt der Finanzausgleich grösseren Anpassungen, können im darauffolgenden Wirksamkeitsbericht lediglich die Auswirkungen von zwei Ausgleichsjahren aufgezeigt werden. Solch kleine Datenreihen sind kaum aussagekräftig. Um diesen Umstand zu verbessern und Analysen auf einer breiter abgestützten Basis zu ermöglichen, soll mit dem IV. Nachtrag das Intervall der Berichterstattung auf sechs Jahre verlängert werden.
Vereinfachungen bei der Berechnung
Ungenaue Angaben zu einzelnen Nettoaufwendungen im Bereich Soziales führen im Laufe des Vollzugs vermehrt zu Korrekturen. Mit dem IV. Nachtrag soll die diesbezügliche Datenbasis vereinfacht werden, sodass die für den Ausgleich relevanten Informationen direkt aus der Jahresrechnung der Gemeinden zu erheben sind. Ergänzend dazu schlägt die Regierung im IV. Nachtrag vor, die aktuell sehr komplexen Formeln zur Berechnung des Sonderlastenausgleichs Weite zu vereinfachen. Diese Formel anzupassen, ohne dass die Beiträge an die Gemeinden verändert werden, zeigte sich bei der Erarbeitung des Wirksamkeitsberichts als Herausforderung.
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