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Kanton St.Gallen

Finanzielle Unterstützung für Gastrobranche: Regierung mit Plan B für Gastronomie-Betriebe

Die Regierung des Kantons St.Gallen bereitet eine St.Galler Lösung für die durch die Corona-Krise besonders betroffene Gastrobranche vor. Die Lösung kommt dann zum Einsatz, wenn der Bundesrat diesen Mittwoch keine Anpassung der nationalen Härtefallverordnung beschliesst.

Die Ostschweiz am 10. Januar 2021
  • Zudem prüft die Regierung die Problematik der Zulieferbetriebe und eine Unterstützung der Bergbahnen.

Die Regierung des Kantons St.Gallen anerkennt die Forderungen der Gastrobranche nach einer Anpassung der bestehenden Härtefallregelungen. Eine erste Anpassung bei den Bedingungen für Entschädigungsgelder hat die Regierung bereits vorgenommen, indem sie die erforderliche Anzahl Stellenprozente von 300 auf 100 gesenkt hat.

Es zeigt sich aber, dass diese Justierung nicht ausreicht, denn viele Gastrobetriebe erfüllen die zweite Vorgabe nicht. Diese besagt, dass eine Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent im Vergleich zu den Jahren 2018 und 2019 bestehen muss. Den Gastrobetrieben wird zum Verhängnis, dass sie nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020 versucht haben, während des Sommers trotz erschwerten Bedingungen die Geschäftstätigkeit aufrechtzuerhalten und den Schaden zu begrenzen.

Die Regierung fordert den Bundesrat in ihrer aktuellen Vernehmlassungsantwort deshalb nochmals dazu auf, diesem Umstand Rechnung zu tragen. Er soll eine Bundeslösung für die Entschädigung der behördlich geschlossenen Betriebe schaffen. So kann einerseits das vergangene Jahr entschädigt und zugleich eine Lösung für das laufende Jahr vorgelegt werden.

Regierung bereitet Alternative vor

Falls der Bundesrat am Mittwoch keine Lösung für die Gastrobranche vorlegt, will der Kanton einen Plan B ausarbeiten. Vertreter des Finanzdepartementes und des Volkswirtschaftsdepartementes haben letzte Woche Gespräche mit Vertretern von Gastro St.Gallen geführt und aufgrund der Erkenntnisse nach einer Entschädigungslösung gesucht. Diese wird am Donnerstagabend den Parteispitzen vorgestellt. Stösst die St.Galler Gastrolösung auf politische Akzeptanz, nimmt die Regierung in Aussicht, diese am 19. Januar 2021 mittels Dringlichkeitsrecht zu beschliessen und zudem mit der Botschaft über die Härtefallregelegung dem Kantonsrat zuzuleiten.

Abklärungen zu Zulieferern und Seilbahnen

Ausserdem prüft die Regierung eine Ergänzung ihrer dringlichen Verordnung, um Zulieferbetriebe, die grossmehrheitlich Waren an die berechtigten Härtefallbranchen liefern, ebenfalls zu entschädigen. Ebenso klärt die Regierung ab, ob Seilbahnunternehmen für die Schliessung ihrer Anlagen im Dezember und die Folgewirkungen entschädigt werden sollen. Im Fall einer Entschädigung sollen sich die Standortgemeinden an den finanziellen Leistungen des Kantons beteiligen. Mit diesem Vorgehen will die Regierung des Kantons St.Gallen den behördlich geschlossenen Betrieben Existenzsicherheit bieten.

Über die genaue Ausgestaltung der St.Galler Lösung wird der Kanton im Nachgang zum Gespräch mit den Parteispitzen vom Donnerstag informieren. Sollte der Bundesrat am Mittwoch eine eidgenössische Gastrolösung und weitere Anpassungen der Bundesregelung präsentieren, die eine kantonale Lösung obsolet machen, ist die St.Galler Lösung hinfällig.

Haltung Kantonaler Gewerbeverband St. Gallen (KGV)

«Der Kantonale Gewerbeverband St.Gallen (KGV) begrüsst die Stossrichtung der St.Galler Regierung. Es ist wichtig, dass die Gastronomiebranche rasch finanzielle Hilfe erhält (über geforderte Bundeslösung oder über die Anpassung der St.Galler Härtefallregelung). Zudem begrüssen wir, dass die Regierung prüft, weitere Branchen (insbesondere Zulieferbetriebe, die grossmehrheitlich Waren an die berechtigten Härtefallbranchen liefern) ebenfalls zu entschädigen. Es gibt aber noch weitere Branchen, welche Hilfe nach der Härtefallregelung benötigen (z.B. nicht-staatliche Bildungsinstitutionen, Therapeuten aus dem medizinischen Umfeld etc. – selbstverständlich muss die Berechtigung von weiteren Branchen klar belegt werden). Die Regierung wäre gut beraten, diesbezüglich ebenfalls eine Regelung im Rahmen der Härtefallverordnung zu schaffen. Weiteren Handlungsbedarf sehen wir darin, dass Unternehmen, welche die Härtefallentschädigung beantragen, nicht (wie bisher verlangt) ihre 'Stillen Reserven' sowie nicht-betriebsnotwendigen Aktiven vor einem Bezug veräussern und diese Mittel verwenden müssen. Es kann nicht sein, dass 'gesunde' Unternehmen zuerst «krank» werden müssen, damit sie Härtefallgelder erhalten. Dies darf nicht im Sinne des Kantons sein.»

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Autor/in
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