Bei den geplanten Umzonungen in Kleinsiedlungen sollen alle betroffenen Grundeigentümer entschädigt werden: Das fordert der Hauseigentümerverband (HEV) Thurgau. Zudem macht er sich für eine liberalere Regelung der Erhaltungszone stark.
Der Thurgauer Regierungsrat hat die 304 Kleinsiedlungen im Kanton raumplanungsrechtlich überprüft: Mehr als die Hälfte der heute in Weiler- und Dorfzonen gelegenen Kleinsiedlungen müssen gemäss Regierungsrat einer Nichtbauzone zugewiesen werden, weil die aktuelle Situation Bundesrecht widerspreche. Das führt bei den betroffenen Grundstücken und Liegenschaften zu grossen Wertverlusten. Der Regierungsrat möchte aber nur in «ausgesprochenen persönlichen Härtefällen» finanzielle Entschädigungen sprechen. Thomas Dufner, Geschäftsführer des HEV Thurgau und Fachanwalt für Bau- und Immobilienrecht, kann das nicht nachvollziehen: «Die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer hatten sich in der Vergangenheit gemäss Treu und Glauben auf die vom Kanton genehmigten Zonenpläne der Gemeinden verlassen. Sie haben erstens marktkonforme Kaufpreise für die Baulandparzellen bezahlt und zweitens Steuern auf Basis der Baulandbewertung entrichtet.»
Geld für Abgeltungen vorhanden
Der HEV Thurgau fordert deshalb in seiner Vernehmlassungsantwort eine flächendeckende Abgeltung der betroffenen Grundeigentümer. Das Geld dazu sei durchaus vorhanden, denn: «Ein Teil der Fläche, die dem Nichtbaugebiet zugewiesen wird, kann von den Gemeinden andernorts neu eingezont werden. Durch die dabei erhobenen Mehrwertabgaben nehmen Gemeinden und Kanton schätzungsweise rund zehn Millionen Franken ein.» Für die Härtefallregelung sei gleichzeitig nur ein Rahmenkredit von 2.5 Millionen Franken vorgesehen. «Das ist ein völliges Missverhältnis», betont Thomas Dufner.
Charakter erhalten genügt
Zu den Nichtbauzonen, denen die Kleinsiedlungen zugewiesen werden, gehören die Landwirtschaftszone, die Landschaftsschutzzone und die Erhaltungszone. Letztere bietet mehr Nutzungs- und Umgestaltungsmöglichkeiten. Auch diese möchte der Regierungsrat aber einschränken. «Die restriktive Umschreibung der in der Erhaltungszone möglichen baulichen Tätigkeiten ist zu eng und aus sachlicher Sicht nicht erforderlich», sagt Thomas Dufner. Er wünscht sich nicht zuletzt «ein gewisses Mass an Fairness». Schliesslich seien die betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer durch die Umzonung ins Nichtbaugebiet schon genügend bestraft. «Eine Regelung, die dafür Sorge trägt, dass der Charakter der Kleinsiedlungen als Ganzes erhalten bleibt, ist genügend.»
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