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Bruno Dudli

Flüchtlingspolitik

Müssen wir uns alles gefallen lassen, bis in unserem eigenen Land unhaltbare Zustände herrschen?

Bruno Dudli am 15. Mai 2019

Flüchtlinge, die schwere Straftaten begangen haben und eine Gefahr für die allgemeine Sicherheit darstellen, können ihren Flüchtlingsstatus verlieren, nicht jedoch ihre Rechte gemäss Genfer Flüchtlingskonvention und EU-Grundrechte-Charta.

Das hat der Europäische Gerichtshof kürzlich entschieden. Es sei Aufgabe der EU-Mitgliedstaaten, die «uneingeschränkte Wahrung» des Genfer Abkommens sicherzustellen.

Zudem verbiete auch die EU-Grundrechte-Charta Abschiebungen in ein Land, in dem Folter oder unmenschliche sowie erniedrigende Strafen drohen. Das Verhalten der Betroffenen spiele dabei keine Rolle.

Das Urteil entbehrt jedoch einer sauberen Lektüre der Genfer Flüchtlingskonvention!

Gemäss dieser darf zwar kein vertragsschliessender Staat einen Flüchtling in irgendeiner Form in das Gebiet eines Landes ausweisen oder zurückstellen, wo sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatszugehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder seiner politischen Anschauungen gefährdet wäre.

Auf diese Vorschrift kann sich ein Flüchtling jedoch nicht berufen, wenn erhebliche Gründe dafür vorliegen, dass er als eine Gefahr für die Sicherheit des Aufenthaltsstaates angesehen werden muss oder wenn er eine Bedrohung für die Gemeinschaft dieses Landes bedeutet, weil er wegen eines besonders schweren Verbrechens oder Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist.

Im konkreten Fall des EuGH stellt sich unweigerlich die Frage, ob es wirklich gerecht ist, diese Kriminellen vor einer Abschiebung zu schützen? Ist es gerecht, den Angehörigen des Todesopfers zu sagen, der Täter könne nicht abgeschoben werden, weil ihm dort Verfolgung drohe? Ist das nicht ein Schlag ins Gesicht der Hinterbliebenen?

Wenn man sich die Taten der Flüchtlinge anschaut (Raub, Erpressung, Vergewaltigung Minderjähriger, Diebstahl mit vorsätzlicher Tötung), kann man berechtigt fragen, ob sie nicht selbst verantwortlich sind für die unsichere Lage in ihren Heimatländern.

Müssen wir also alles schlucken, bis selbst in unserem eigenen Land unhaltbare Zustände herrschen?

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Autor/in
Bruno Dudli

Bruno Dudli (*1972) ist Transportversicherer, Kantonsrat und Präsident der SVP Kreis Wil.

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