Autor/in
Marcel Baumgartner
Marcel Baumgartner (*1979) ist Co-Chefredaktor von «Die Ostschweiz» sowie Verlagsleiter der Ostschweizer Medien AG. Das Medienunternehmen hat seinen Sitz in St.Gallen.
Marcel Baumgartner (*1979) ist Co-Chefredaktor von «Die Ostschweiz» sowie Verlagsleiter der Ostschweizer Medien AG. Das Medienunternehmen hat seinen Sitz in St.Gallen.
FDP bedauert die Einführung einer «Verhüllungserlaubnis»
Die St.Galler Bevölkerung wurde heute für drei eidgenössische und eine kantonale Abstimmungsvorlage an die Urnen gerufen. Überaus deutlich stimmten die St.Gallerinnen und St.Galler dem III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz («Verhüllungsverbot») zu.
Diese Entscheidung bedauert die FDP. Sie schreibt: «Das neue Gesetz birgt ein hohes Frustrationspotential: Die Stimmberechtigten haben heute einem vermeintlichen Verhüllungsverbot zugestimmt, dabei handelt es sich jedoch um eine Vorschrift, die nicht durchsetzbar ist und zu keiner einzigen Verurteilung führen wird.»
Mehr noch: Mit der neuen Regelung sei die Verhüllung zukünftig sogar gesetzlich erlaubt, solange man nicht den religiösen oder gesellschaftlichen Frieden oder die öffentliche Sicherheit bedrohe. «Dies bei allfälligen Vorkommnissen der Bevölkerung zu erklären, wird die noble Aufgabe derjenigen sein, die dieses Gesetz im Kantonsrat durchgedrückt und bessere Vorschläge der FDP in den Wind geschlagen haben», schreibt die Partei.
Damit habe der Kantonsrat die Ängste der Bevölkerung nicht ernst genommen und eine Scheinlösung gezimmert, die niemandem etwas bringe. Die FDP hat für ein anderes Resultat gekämpft, sowohl im Kantonsrat als auch bei der öffentlichen Diskussion im Vorfeld der Abstimmung.
Marcel Baumgartner (*1979) ist Co-Chefredaktor von «Die Ostschweiz» sowie Verlagsleiter der Ostschweizer Medien AG. Das Medienunternehmen hat seinen Sitz in St.Gallen.
Die St.Galler SVP fordert nun ein Verhüllungsverbot auf nationaler Ebene. Und sie schiesst zudem gegen die Regierung.
Die St.Galler Stimmberechtigten haben den III. Nachtrag zum Übertretungsstrafgesetz mit 66,65 Prozent angenommen.
Werden Sie Gastautor oder Gönner von «Die Ostschweiz». Oder teilen Sie uns Verbesserungswünsche mit - unter info@dieostschweiz.ch
Hier klicken, um die Mobile App von «Die Ostschweiz» zu installieren.