Laserpointer oder Präsenter können unter Umständen die Augen schwer verletzen. Deshalb hat der Bund per 1. Juni 2019 ein neues Gesetz verabschiedet.
Ein Laserpointer ist ein Laser, mit dem eine Person von Hand Punkte, Linien oder andersförmige optische Muster projizieren kann. So weit, so logisch. Doch diese kleinen Geräte sind je nach Stärke gefährlich für die Netzhaut im Auge. Deshalb hat der Bund ein Gesetz zum Schutz vor Gefährdungen durch nichtionisierende Strahlung und Schall (NISSG) verabschiedet.
Übersetzt bedeutet das folgendes: Laserpointer einer gewissen Stärke sind nun verboten. Laserpointer sind in verschiedene Gefährdungsklassen eingeteilt. Nur die kleinste Klasse 1 ist absolut sicher. Schon ab Klasse 2 sind Augenschädenen möglich, wenn sich eine Person nicht reflexartig innert einer Viertelsekunde abwendet oder das bestrahlte Auge schliesst.
Die Kantonspolizei St.Gallen bietet der Bevölkerung nun die Möglichkeit, entsprechende Laserpointer straffrei auf allen Polizeiposten abzugeben. Sie werden durch die Kantonspolizei St.Gallen fachgerecht entsorgt beziehungsweise vernichtet.
Es gilt eine Übergangsfrist für den Besitz von Lasern der Klasse 1M, 2M, 3R, 3B oder 4 sowie nicht gekennzeichneten Laserpointern bis zum 1. Juni 2020. Laserpointer der Klasse 2 müssen bis spätestens 1. Juni 2021 entsorgt werden.
Wer unsicher ist, ob sein Laserpointer schon in die verbotene Klasse gehört, liest sich am besten das Faktenblatt Laserpointer des Bundes durch.
Martina Signer (*1988) aus Mosnang ist Redaktorin von «Die Ostschweiz».
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