Es gibt viele Informationsstellen, die bei Fragen zum Coronavirus beraten. Aber welches ist die richtige für welchen Fall? Das wissen die wenigsten Hilfesuchen. Und ein konkretes Beispiel zeigt: Das wissen auch die Informationsstellen selbst nicht immer. Man kommt von A nach B - und zurück nach A.
Der Fall: Ein St.Galler Kunstschaffender, nennen wir ihn Max Mustermann, dessen Engagements von jetzt bis Juni allesamt abgesagt wurden, ob Auftritte oder Unterricht, den er erteilt. Das Einkommen beträgt damit per sofort null Franken. Weil nicht viel Erspartes vorhanden ist, geht es dem Mann ans Eingemachte.
Max Mustermann wendet sich zunächst an die Infoline des Kantons St.Gallen, deren Mailadresse ihn zum Kantonalen Führungsstab führt. Dessen Antwort lautet wie folgt:
Guten Tag Herr Mustermann
Der Bundesrat hat Soforthilfen in Aussicht gestellt. Das Seco erarbeitet aktuell die Kriterien und Wege, nach denen die Hilfe ausbezahlt werden kann. Ziel ist es, schnell und unbürokratisch helfen zu können.
Bitte melden Sie sich vorerst direkt beim zuständigen RAV.
Freundliche Grüsse, Kantonaler Führungsstab St. Gallen
Max Mustermann ist froh, eine konkrete Antwort mit einer klaren Anlaufstelle erhalten zu haben. Er ruft beim RAV an, mehrfach, erreicht aber niemanden. Vorbeigehen kann er nicht, die RAV-Standorte sind für den Publikumsverkehr geschlossen.
Also schreibt er ein E-Mail. Und erhält diese Antwort:
Sehr geehrter Herr Mustermann
Bitte wenden Sie sich direkt an die entsprechende Hotline:
https://www.sg.ch/tools/informationen-coronavirus.html
Danke für Ihr Verständnis.
Max Mustermann besucht den Link und findet dort die Corona-Hotline des Kantons (058 229 22 33). Dort erklärt man ihm, man könne ihm nicht helfen, da die Abklärungen des SECO noch laufen, er solle sich beim RAV melden. Dasjenige RAV, das Mustermann umgekehrt geraten hatte, sich bei der Corona-Hotline zu melden.
Von sich aus beschliesst Max Mustermann schliesslich, sich beim Sozialamt zu melden, da er buchstäblich kein Geld mehr hat. Dort heisst es, er solle mit seiner Anfrage zum RAV gehen. Zum dritten Mal wird ihm also von einer Auskunftsstelle geraten, sich beim RAV zu melden, das wiederum sagt, dass man dort für ihn nichts tun kann.
Die Frage ist daher: Wissen die einzelnen Auskunftsstellen, welche anderen Auskunftsstellen für welche Fälle Antworten bereit haben? Oder leiten sie Anrufer einfach auf gut Glück weiter, weil sie selber nicht helfen können?
An Optionen von Ansprechpersonen ist der Freischaffende inzwischen ausgeschossen. Er muss abwarten und hofft nun, dass der Bundesrat bald die nächsten Schritte verkündet und für Fälle wie ihn eine Lösung kommt.
Wobei sich dann immer noch die Frage stellt: Bei welcher Stelle soll er sich zuerst melden, um seine Ansprüche anzumelden?
PS: Die einzelnen Ämter und vor allem die Mitarbeiter der Ämter sind an der Situation wohl denkbar unschuldig. Ihnen sind zurzeit noch die Hände gebunden, was konkrete Hilfe angeht. Was sich aber sicherlich lösen liesse: Die klare Abgrenzung der Zuständigkeiten bei Anfragen.
Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.
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