Eine Gewerkschaft protestiert vor einem Shop wegen Mobbing. Einzige «Beweise»: Subjektive Darstellungen von Mitarbeitern. Inzwischen sieht alles laut Gerichtsurteil ein bisschen anders aus. Das bringt der Shop-Betreiberin allerdings nichts mehr: Ihr Unternehmen ist ruiniert. Eine Rückschau.
5. März 2016: Die Gewerkschaft Unia blockiert einen Tankstellenshop in Romanshorn. In Schutzanzüge vermummte Syndikats-Aktivisten versperren die Ausfahrt. Sie entrollen Transparente mit schweren Anschuldigungen wie: «Kein Wilder Westen in Tankstellenshops, Hände weg von den MitarbeiterInnen» sowie «Geschlossen wegen Mobbing sowie Verletzung gegen das Arbeitsgesetz».
Diese Anschuldigungen werden vom Sektionsleiter der Unia in den aufgebotenen Medien wiederholt. Er behauptet, es werde in der Tankstelle systematisch gemobbt, es gehe bis hin zu Tätlichkeiten, was strafrechtlich relevant sei.
Mit Tränen in den Augen
Die gesamte Protestaktion findet ohne vorgängige Kontaktierung der jungen Frau, welche den Shop übernommen hat, statt. Sie basiert also bloss auf angeblichen Vorwürfen von Mitarbeitern.
Weinend steht die Shopbetreiberin in ihrem Laden und sieht zu, wie ihr frisches Lebenswerk zerstört wird. Die Tankstellenbetreiberin distanziert sich von den Vorwürfen und legt ihre Sicht der Dinge dar, unter anderem mit diversen Beweisen.
Doch auch dies schert den Unia-Sektionsleiter nicht. Erst nachdem die Unia die Vorwürfe bereits im grossen Stil medial verbreitete, wird die Tankstellenbetreiberin zu einem Gespräch eingeladen. Es geht aber auch bei dem ersten Gespräch wohl nicht darum, die Ansichten der jungen Frau zu hören und deren Position zu berücksichtigen. Vielmehr wird die Tankstellenbetreiberin unter Druck gesetzt, und es werden weitere Medienauftritte angekündigt.
Strafanzeige gegen die Unia
Dem Unia-Sektionsleiter geht es darum, dass der jungen Frau die Lizenz durch den Grossverteiler entzogen wird. Und so kommt es denn auch: Der Grossverteiler kann dem durch die Unia verursachten medialen Druck nicht standhalten.
Aufgrund der Protestaktion, den medialen Auftritten und den diversen Beschuldigungen wird der Vertrag des Grossverteilers mit der Betreiberin nicht mehr verlängert. Nun wehrt sich die Tankstellenbetreiberin, sie will die Vorwürfe nicht einfach hinnehmen.
Mitarbeiter im Dienste der Unia schuldig
Die Shopbetreiberin reicht gegen einen Mitarbeiter eine Strafanzeige wegen Verdachts der Ehrverletzung sowie unlauterem Wettbewerbs ein. Der Mitarbeiter im Dienste des Syndikats wird schliesslich vom Bezirksgericht Arbon mit noch nicht rechtskräftigem Entscheid vom 4.6.2018 der üblen Nachrede sowie des Vergehens gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb schuldig gesprochen.
Nach Ansicht des Bezirksgerichts Arbon dienten die Aussagen des Mitarbeiters und Unia-Gewährsmannes der Stimmungsmache und der Fertigmache der Jungunternehmerin. Das Urteil tut der Frau wohl, kommt aber zu spät: Die Intervention der Unia, insbesondere des Sektionsleiters, führte dazu, dass die junge Frau ihren Tankstellenshop verlor.
Wenn das der neue Stil der Arbeitgebervertreter ist, dann kann man die Unia-Mitglieder nur dazu ermuntern, aus der Gewerkschaft auszutreten.
Hermann Lei (*1972) ist Anwalt und Thurgauer SVP-Kantonsrat.
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