Es geht um die Krankenversicherung: Die Umsetzung einer Initiative wird von der Standeskommission als untaugliches Instrument erachtet.
Aufgrund der parlamentarischen Initiative «Finanzierung der Gesundheitsleistungen aus einer Hand, Einführung des Monismus» schlägt die zuständige Kommission des Nationalrats eine Revision des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung vor.
Die Versicherer sollen mit der Gesetzesänderung neu alle ambulanten und stationären Behandlungen vergüten.
An die nach Abzug von Franchise und Selbstbehalt der Versicherten bei den Versicherern verbleibenden Kosten sollen die Kantone einen Beitrag von mindestens 25.5% leisten.
Mit dieser Begrenzung soll erreicht werden, dass die Umstellung auf die einheitliche Finanzierung für die Kantone und die Versicherer kostenneutral ausfällt.
Die Standeskommission des Kantons Appenzell Innerrhoden unterstützt gemäss Mitteilung die von der Kommission des Nationalrats formulierten Ziele, insbesondere die Förderung der Verlagerung von Leistungen aus dem stationären in den ambulanten Bereich und die Dämpfung des Kostenwachstums insgesamt.
Allerdings ist die geplante Gesetzesänderung in ihren Augen kein taugliches Instrument, um diese Ziele zu erreichen.
Die Standeskommission lehnt daher die Revisionsvorlage ab und verlangt eine gründliche Überarbeitung.
«Eine einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen mit nur noch einer einzigen Zahlstelle vermag als Einzelmassnahme keinen wirklichen Beitrag zur Eindämmung der Kostenentwicklung im Gesundheitswesen zu leisten», schreibt die Standeskommission.
Sodann müssten die Kantone einen beachtlichen Teil der Steuergelder an die Versicherer überweisen, ohne entsprechende Steuerungselemente für eine effiziente Verwendung der Mittel zu erhalten.
Ein weiterer Mangel bestehe darin, dass nicht überprüfbar sei, ob mit dem berechneten kantonalen Mitfinanzierungsanteil von 25.5% die finanzielle Belastung jedes einzelnen Kantons im Übergang kostenneutral bleiben werde.
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