Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat die Zertifikatspflicht auf Besucherinnen und Besucher von Spitälern, Kliniken, Pflegeheimen und Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung ausgeweitet.
Die Massnahme zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie gilt ab dem 20. September 2021 bis maximal am 24. Januar 2022. Das schreibt die Thurgauer Staatskanzlei in einer Mitteilung.
Nachdem sich die pandemische Lage im Sommer 2021 deutlich entspannt habe, befänden sich die Ansteckungs- und Hospitalisationszahlen im Kanton Thurgau und der Schweiz mit steigender Tendenz erneut auf hohem Niveau, heisst es weiter. «Während am 14. Juli 2021 im Kanton Thurgau noch 2 Personen hospitalisiert waren (davon keine auf der Intensivstation), waren es am 13. September 2021 bereits 44 Personen (davon 21 auf der Intensivstation).» Die Intensivstationskapazität des Kantons Thurgau war laut Staatskanzlei per 13. September 2021 voll ausgelastet. Der Bundesrat hat bekanntlich bereits per 13. September 2021 die Ausweitung der Zertifikatspflicht für Innenräume in den Bereichen Gastronomie, Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport sowie für Veranstaltungen beschlossen.
Im Bundesratsentscheid nicht eingeschlossen sind Spitäler, Kliniken, Pflegeheime und Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung. Aus Sicht des Thurgauer Regierungsrats handelt es sich bei Patientinnen und Patienten beziehungsweise die betreuten Personen in Spitälern, Kliniken, Pflegeheimen und Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung aber häufig um besonders gefährdete Personen. Zudem sei die Anzahl infizierter Personen im Zeitraum vom 2. August 2021 bis zum 10. September 2021 in den Pflegeheimen von 2 auf 60 und in den Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderung von 1 auf 7 gestiegen.
Deshalb hat der Regierungsrat entschieden, die Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher ab 16 Jahren auf diese Institutionen auszuweiten. Die Massnahme gilt ab dem 20. September 2021 bis maximal am 24. Januar 2022 und wird periodisch überprüft. Die Spital Thurgau AG und die Klinik Seeschau haben bereits eigenständig eine Zugangsbeschränkung auf Besucher mit gültigem Zertifikat eingeführt.
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