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Kantonsgericht

Kein Freispruch für Toggenburger Waffenbesitzer

Gestern fand die Berufungsverhandlung zu einer Familientragödie im Toggenburg am Kantonsgericht statt. Nun ist klar: Das Gericht weist die Berufung des Vaters, dessen Sohn sich beinahe mit einer seiner Waffen umgebracht hätte, ab.

Martina Signer am 06. September 2019

Der Leidensweg von K.D. geht weiter. Wie wir bereits berichtet haben, wurde er vom Kreisgericht Toggenburg im März der fahrlässigen Übertretung des Waffengesetzes schuldig gesprochen. Der Fall wurde gestern nun auch noch am Kantonsgericht verhandelt. Nun ist klar: Die Berufung, welche den Fall auf den Tisch der Kantonsrichter führte, hat dem 63-jährigen Vater von sechs Söhnen nichts gebracht. Es gab keinen Freispruch für ihn, obwohl er, sein Sohn und der Rest der Familie sich dies so sehr gewünscht hätte.

Sein Verteidiger hat also vergeblich plädiert, Fahrlässigkeit im Umgang mit Waffen könne man seinem Mandanten nicht vorwerfen. Das Waffengesetz sei diesbezüglich sowieso zu wenig konkret formuliert. Im Gesetz stünde lediglich, die Waffen gehörten «sorgfältig» verwahrt. Ausserdem, so stellte der Beschuldigte früher im Verfahren selber fest, sage das Waffengesetz auch lediglich, «dass man den Zugriff von Dritten auf seine Waffen verhindern» müsse. Das habe er seiner Meinung nach getan.

Gleich nach der Verhandlung von gestern gab K.D. an, er habe mit seinem Sohn darüber gesprochen, ob er das Urteil des Kreisgerichts Toggenburg überhaupt weiterziehen solle. «Dann wäre die Sache abgeschlossen gewesen», so der Vater. Sie seien aber übereingekommen, dass der Vater den Schuldspruch nicht auf sich sitzen lassen könne. Ob er nun auch das gegen das Urteil des Kantonsgerichts Berufung einlegen wird, ist eher unwahrscheinlich. «Eigentlich konnte ich mir schon die erste Berufung nicht leisten.» Das ganze Prozedere habe ihn bestimmt schon 7000 Franken gekostet.

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Autor/in
Martina Signer

Martina Signer (*1988) aus Mosnang ist Redaktorin von «Die Ostschweiz».

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