In der Region Frauenfeld und Aadorf wurde bei mehreren Schülerinnen und Schülern Keuchhusten (Pertussis) nachgewiesen.
Vergangene Woche sind in der Region Aadorf mehrere Personen an Keuchhusten erkrankt. Wenige Tage danach wurde das Amt für Gesundheit auch über Fälle aus der Region Frauenfeld in Kenntnis gesetzt. Das teilt die Thurgauer Staatskanzlei mit.
Keuchhusten sei für Kinder und Erwachsene eine lästige Erkrankung, aber in der Regel ungefährlich. Für Säuglinge unter zwölf Monaten könne sie jedoch zu Komplikationen oder schwerwiegenden Problemen führen. Bei genügendem Impfschutz ist das Übertragungsrisiko deutlich eingeschränkt.
Bei Verdacht Kinder- oder Hausarzt aufsuchen
Keuchhusten wird durch Bakterien ausgelöst und ist eine hochansteckende Tröpfcheninfektion. Das Amt für Gesundheit des Kantons Thurgau empfiehlt engen Kontaktpersonen von erkrankten Kindern oder Erwachsenen bei Zeichen einer Atemwegsinfektion ihren Kinder- oder Hausarzt aufzusuchen. Die Ansteckung kann in einem Zeitraum von bis zu 21 Tagen nach dem letzten Kontakt mit einer an Keuchhusten erkrankten Person erfolgen.
Im Gegensatz zu einer Erkältung oder Grippe fällt beim Keuchhusten der stakkatoartige Husten auf. Wenn der Husten anhaltend, stark und anfallsartig auftritt, ist zu empfehlen, einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen.
Besondere Vorsicht bei Säuglingen
Während bei Erwachsenen, Jugendlichen und über einjährigen Kindern der Keuchhusten zwar ansteckend ist, verläuft bei ihnen die Erkrankung meistens nicht sehr schwer. Anders sieht dies jedoch bei Säuglingen unter zwölf Monaten aus. Sind diese in Kontakt mit erkrankten Personen gekommen, muss der Kinder- oder Hausarzt aufgesucht werden.
Impfschutz kontrollieren
Damit sich die Keuchhustenerkrankungen nicht weiter ausbreiten, sollte bei allen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen der Impfstatus überprüft werden. Fehlende Impfungen gegen Keuchhusten sollten dringend nachgeholt werden. Der Impfstoff ist seit Jahren sehr bewährt. Erkrankte mit bestätigter Pertussiserkrankung werden antibiotisch behandelt. Für Institutionen wie Schulen, Kindertagesstätten oder Kindergarten soll der Erkrankte erst nach fünf Tagen Antibiotikatherapie die Einrichtung wieder besuchen.
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