Am 25. November 2018 stimmt die St.Galler Bevölkerung über den V. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung ab.
«Bei einer Annahme der Vorlage ist in Zukunft klar geregelt, in welche Zuständigkeit die Berufsfachschulen fallen», schreibt die Regierung in einer Mitteilung.
Die Regierung und die Mehrheit des Kantonsrates haben sich für die Vorlage ausgesprochen.
Für jede Berufsfachschule besteht eine Berufsfachschulkommission. Diese Kommissionen sind Milizgremien mit Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Region.
Früher waren sie oberstes Führungsorgan der Schulen. Im Jahr 2002 übernahm aber der Kanton die Trägerschaft der Berufsfachschulen.
Mit der Kantonalisierung wurde auch das Amt für Berufsbildung für die Berufsfachschulen zuständig. Seither würden sich die Aufgaben der Berufsfachschulkommissionen und des Amtes überlagern, was immer wieder zu unklaren Situationen führe. «Mit dem V. Nachtrag wird dieser Mangel behoben und ein Auftrag des Kantonsrates erfüllt», ist die Regierung überzeugt.
Berufsfachschulkommissionen stärken
«Mit der Vorlage werden die Berufsfachschulkommissionen einerseits als Milizgremien bestätigt und andererseits in ihren Zuständigkeiten gestärkt. Sie sind an ihren Schulen zuständig für die lokale Schulführung und Schulentwicklung», schreibt die Regierung weiter.
Dazu gehören die Rechtssetzung, die Qualitäts- und Organisationsentwicklung, die Anstellung der Schulleitungsmitglieder, der Lehrpersonen und des weiteren Personals sowie das Angebot der Höheren Berufsbildung und beruflichen Weiterbildung. In dieser Schulführung vor Ort erhalten die Berufsfachschulkommissionen in einem verordnungsrechtlichen Rahmen freien Ermessensspielraum.
Das Amt für Berufsbildung erfüllt ergänzend die zentralen Aufgaben. Dies sind der Vollzug des Bundesrechts, des Personalrechts, des Finanzrechts sowie der Vorgaben zu Informatik und Infrastruktur. Das Amt kann dabei die Berufsfachschulkommissionen für Unterstützung beiziehen, zum Beispiel für die Beschaffung von Informationen oder die Vorbereitung von Entscheidungsgrundlagen. Für diese Unterstützung kann das Amt den Kommissionen Weisungen erteilen.
Ratsreferendum ergriffen
Die Gesetzesvorlage ist das Ergebnis eines Auftrags des Kantonsrates. Alle Beteiligten hatten während der Vorbereitung ein Mitspracherecht.
Es wurden zahlreiche Lösungsvarianten diskutiert und eine breite Vernehmlassung durchgeführt. Das Modell mit der geschilderten Arbeitsteilung hat sich im Meinungsbildungsprozess gegen vier andere Modelle durchgesetzt.
Der Kantonsrat hat dem Nachtrag am 13. Juni 2018 auf Vorschlag der Regierung und seiner vorberatenden Kommission zugestimmt. Zwei Fraktionen hatten sich indes für andere Lösungen eingesetzt und deshalb nach der Schlussabstimmung das Referendum ergriffen. Deshalb kommt es am 25. November 2018 zur Volksabstimmung.
Die Regierung und die Mehrheit des Kantonsrates empfehlen der Bevölkerung, die Vorlage anzunehmen.
«Die Ostschweiz» ist die grösste unabhängige Meinungsplattform der Kantone SG, TG, AR und AI mit monatlich rund 300'000 Leserinnen und Lesern. Die Publikation ging im April 2018 online und ist im Besitz der Ostschweizer Medien AG, ein Tochterunternehmen der Galledia Regionalmedien.
Hier klicken, um die Mobile App von «Die Ostschweiz» zu installieren.