Das Kontrollschild SG 4 hat einen neuen Besitzer. Weil der Höchstbieter trotz Mahnungen nicht bezahlte, ging die Nummer an die Person mit dem zweithöchsten Angebot. Das kostet sie 179'600 Franken.
Die Staatskanzlei des Kantons St.Gallen teilte heute mit, dass das am 4. Mai 2022 für 179'700 Franken ersteigerte Kontrollschild SG 4 nicht an den Höchstbieter überreicht werde. Nachdem die Zahlung trotz mehrmaliger Mahnung nicht erfolgt sei, wurde dem Bieter eine letzte Frist zur Bezahlung der ausstehenden Summe bis zum 31. Dezember 2022 gewährt. Gleichzeitig habe das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt den Bieter informiert, dass es vom Vertrag zurücktrite und der Anspruch des Bieters auf das Kontrollschild SG 4 entfalle, sollte er nicht bezahlen.
Und genau das ist passiert: Weil der Bieter weiterhin nicht zahlte, löschte das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt das Gebot rückwirkend. Der Vertrag kam in der Folge mit der Person zustande, die das zweithöchste und 100 Franken geringere Gebot im Umfang von 179'600 Franken abgegeben hatte.
Glimpflich kommt der vermeintliche Höchstbieter nicht davon: Das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt behält sich nämlich vor, dem ursprünglichen Bieter eine Umtriebsentschädigung gemäss den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in Rechnung zu stellen. Wie hoch diese ausfällt, darüber informierte die Staatskanzlei nicht.
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