Autor/in
Ruedi Blumer
Ruedi Blumer (*1957) ist Schulleiter in Wil, SP-Kantonsrat, Co-Präsident VCS St.Gallen-Appenzell und Präsident Mieter/innen-Verband Ostschweiz. Blumer wohnt in Gossau.
Ruedi Blumer (*1957) ist Schulleiter in Wil, SP-Kantonsrat, Co-Präsident VCS St.Gallen-Appenzell und Präsident Mieter/innen-Verband Ostschweiz. Blumer wohnt in Gossau.
Übermässiger Lärm stört, belästigt und macht krank. Das ist erwiesen und hinlänglich bekannt. Wieso passiert dann nichts dagegen?
Bei den Lärmsanierungen herrscht im Strassenverkehr ein aufgeprägter Vollzugsnotstand.
Bereits vor 32 Jahren hat der Bund die Lärmschutzverordnung erlassen. Bis 1992 hat der Kanton St.Gallen einen Lärmschutzkataster erstellt. Anschliessend wurde 25 Jahre lang viel zu wenig umgesetzt, sozusagen die Zeit versäumt. Ende März 2018 ist die Frist zur Realisierung der Lärmsanierungen abgelaufen. Die Bilanz ist verheerend. Zu Beginn des Jahres 2018 sind noch etwa 190 Kantonsstrassenabschnitte zu sanieren, die einen geschätzten Aufwand von 60 Mio. Franken generieren.
Das kantonale Tiefbauamt kann nach eigenen Angaben pro Jahr nur etwa zehn Lärmsanierungsprojekte starten. Wird das bisherige Schneckentempo weitergeführt – und bei den zu knappen Personalressourcen beziehungsweise Finanzen ist nichts anderes zu erwarten - dauert es somit noch 20 Jahre, bis die Lärmsanierungen abgeschlossen sein werden. Die St.Galler Regierung kritisiert zu Recht das Parlament, das Stellenbegehren wiederholt abgelehnt hat. Das Baudepartement will nun eine interne Stelle verschieben. Das wird das Problem wohl nur geringfügig entschärfen.
Echte Abhilfe könnten Tempo30-Abschnitte auf Kantonsstrassen schaffen. Solche könnten schnell, günstig und wirkungsvoll realisiert werden. Nur müsste der Wille dazu vorhanden sein. In der Stadt Zürich ist das der Fall. Sie realisiert Tempo 30 auch auf Kantonsstrassen. Der Kanton St.Gallen sperrt sich leider immer noch gegen diese sinnvolle Massnahme.
Tempo 30 ist eine sehr wirtschaftliche Massnahme an der Quelle mit kleinen Kosten und grosser Wirkung. Flüsterbeläge hingegen sind sehr teuer und im Winter anfällig auf Frostschäden. Nebst diesen zwei Massnahmen an der Quelle können Lärmschutzwände erstellt werden. Diese sehen aber fürchterlich aus und kommen in Städten und Dörfern meistens nicht in Frage. Schallschutzfenster sind gemäss Verordnung bloss als Ersatzmassnahme im Ausnahmefall, als Zwischenlösung bis zur echten Sanierung, zulässig.
Der Vollzugsnotstand ist aus gesundheitlicher und rechtlicher Sicht schlicht inakzeptabel!
Aktuell drohen Klagen von Liegenschaftsbesitzern. Bei Überschreitung der Grenz- oder gar Alarmwerte der Lärmbelastung können und werden sie wegen Wertverlusten auf Schadenersatz klagen. Vielleicht bewirkt das, dass endlich Temporeduktionen umgesetzt werden und dadurch die Lärmbelastungen nachhaltig gesenkt werden.
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