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Nach TV-Sendung

«Lügenärzte» ist keine Verleumdung

Gegen zwei Autoren eines Beitrags der «Rundschau» auf SRF wurde Strafanzeige eingereicht, unter anderem wegen Verleumdung. Unter den Klägern war auch der ehemalige St.Galler Amtsarzt Rainer Schregel. Die Staatsanwaltschaft will aber keine Untersuchung eröffnen.

Stefan Millius am 10. Juni 2021

Wir erinnern uns: Die «Rundschau» des Schweizer Fernsehens widmete den Ärzten einen Beitrag, die den Coronamassnahmen kritisch gegenüberstehen oder sie ablehnen. Wir haben die Sendung damals unter die Lupe genommen. Fazit: Ergebnisoffen wurde dieser Beitrag kaum realisiert. Die Reporter vor der Kamera und die Stimme aus dem Hintergrund fluten die Zuschauer mit persönlichen Beurteilungen über die Protagonisten.

Zwei von ihnen, die Ärzte Rainer Schregel und Andreas Heisler, haben danach Anzeige gegen die beiden Autoren des TV-Beitrags eingereicht und ihnen unter anderem Verleumdung vorgeworfen. Dabei bezogen Sie sich auf Begriffe, die im Beitrag oder auf der SRF-Webseite fielen wie «Halbgötter in Weiss», «Corona-Skeptiker» oder «Lügenärzte». Ausserdem wurde gesagt, dass sich die Ärzte – darunter ein dritter – gegen anerkannte Fachmeinungen stellen und «Stimmung gegen Maske und Vorschriften» machen würden.

Mit dem Beitrag, so Schregel und Heisler weiter, habe SRF die Behörden aufgefordert, gegenüber den massnahmenkritischen Ärzten zu handeln. Daraus schliessen sie, dass die «Rundschau» massgeblich zum späteren Entzug der Berufsbewilligung bei Andreas Heisler beigetragen habe. Mittels «Rufmord» sei der Praxisentzug gefördert oder gar veranlasst worden. Mit Begriffen wie «Lügenärzte» oder «Corona-Kritiker» sei der Tatbestand der Verleumdung gegeben, weil die Ärzte nicht das Virus in Frage stellen, sondern die Tauglichkeit der Massnahmen zu seiner Bekämpfung.

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat sieht es in ihrer «Nichtanhandnahmeverfügung» anders. Sie eröffnet keine Untersuchung, wie aus dem Dokument von Ende Mai hervorgeht.

Schregel Heisler

Begründet wird das auf mehreren Seiten. Das Hauptargument: Die Begriffe seien nicht ehrverletzend oder verunglimpfend. So beziehe sich «Halbgötter in Weiss» auf Ärzte allgemein, und darunter sei ohnehin nichts Negatives zu verstehen. Was «Corona-Skeptiker» angeht, so beziehe sich das Wort «eindeutig auf die Geschädigten als Ärzte und damit auf sie als Berufsmänner und nicht auf die Geschädigten als Privatpersonen». Letzteres müsse aber der Fall sein, damit von Ehrverletzung gesprochen werden kann.

Sprich: Solange sich ein nicht zutreffender Begriff auf die Berufsausübung und nicht auf die Person richtet, kann man offenbar nicht in der Ehre verletzt werden. Diese Begründung zieht sich durch weitere Teile des Dokuments. Es sei kein Straftatbestand erfüllt, bilanziert die Staatsanwaltschaft, und damit seien «die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Untersuchung» nicht gegeben.

Rainer Schregel sagt gegenüber «Die Ostschweiz», man werde die Sache weiterziehen.

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Autor/in
Stefan Millius

Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.

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