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Tierquälerei im Pferdesport

Martin Fuchs: Der Springreiter schlägt zum wiederholten Mal auf sein Pferd ein und wurde gebüsst

Es war nicht das erste Mal, dass Springreiter Martin Fuchs auf sein Pferd eingeschlagen hat. Nun hat ihn der Weltpferdesportverband mit einer Busse von 2000 Franken bestraft. Für die Stiftung «Tier im Recht» hat der Pferdesport ein grundsätzliches Problem mit dem Tierschutzrecht.

Michel Bossart am 08. April 2023

An einem Springturnier Ende Februar im südspanischen Vejer de la Frontera hat der Thurgauer Springreiter Martin Fuchs mehrfach mit der Gerte gegen den Halsbereich seines Pferdes geschlagen. Die Stiftung «Tier im Recht» (TIR) hat den Fall publik gemacht und das entsprechende Video auf ihrem Instagram-Kanal gepostet. Die Stiftung schreibt: «Hierbei handelt es sich um einen übermässigen Einsatz eines Hilfsmittels beziehungsweise um eine tierschutzrelevante Handlung, die gemäss Schweizer Gesetzgebung den Tierquälereitatbestand der Misshandlung gemäss Art. 26 Abs. 1 lit. a TSchG erfüllt.»

Besonders ärgerlich: Es ist nicht das erste Mal, dass Fuchs negativ auffällt: Bereits im Juli 2022 reichte die TIR wegen eines ähnlichen Vorfalls an einem Springturnier in Linz eine Strafanzeige gegen Fuchs wegen Verstosses gegen das österreichische Tierschutzgesetz ein.

TIR weist seit Jahren auf ein grundsätzliches Problem im Pferdesport hin: Aversive Trainingsmethoden sowie die Anwendung von Gewalt als Korrekturmassnahme scheinen im Pferdesport noch immer breit akzeptiert zu sein. In keinem anderen Sport mit Tieren, werden derart viele Hilfsmittel eingesetzt, schreibt TIR weiter, was ein erhebliches Risiko von Tierschutzverstössen bärge. TIR fordert darum, dass das Tierschutzrecht im Bereich des Pferdesports sowohl von den Sportverbänden als auch von den Strafverfolgungsbehörden konsequent umgesetzt werde.

Weltpferdesportverband bleibt nicht untätig

Fuchs wurde wegen des Vorfalls in Vejer de la Frontera vom Weltpferdesportverband FEI wegen Verstosses gegen das FEI-Reglement verwarnt: Gemäss Artikel 142 ist es ausdrücklich verboten, ein Pferd übermässig zu peitschen oder zu schlagen. Fuchs muss eine Strafe von 2000 Franken bezahlen.

Fuchs gab die Tat zu, schreibt TIR, und habe die Verwarnung und die Geldstrafe akzeptiert. Vom Pferdemagazin «St. Georg» wurde Fuchs direkt nach dem Turnier auf sein grobes Verhalten angesprochen und sagte: «Für mich sind solche Situationen wertvoll. Ich bin überzeugt, dass solche Situationen die Beziehung zwischen Pferd und Reiter stärken können, sofern man sie richtig löst. Anweisungen müssen kurz, klar, konsequent, angemessen und emotionslos durchgeführt werden. Ebenso wichtig, auf das korrekte Verhalten des Pferdes folgt die richtige Belohnung.»

TIR bleibt dran

Die TIR begrüsse es, dass und wie die FEI reagiert und Fuchs für sein Verhalten zur Rechenschaft gezogen habe. Für die Stiftung ist die Strafe aber in Anbetracht dessen, dass Fuchs ein Wiederholungstäter ist, deutlich zu milde und habe zwischenzeitlich auch Kontakt mit den zuständigen Behörden in Spanien Kontakt aufgenommen.

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Autor/in
Michel Bossart

Michel Bossart ist Redaktor bei «Die Ostschweiz». Nach dem Studium der Philosophie und Geschichte hat er für diverse Medien geschrieben. Er lebt in Benken (SG).

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