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Gastkommentar

«Mit dem Temporegime wird das Funktionieren des Strassennetzes gefährdet»

Der TCS hat beim LINK Institut Ende 2021 eine Umfrage in Auftrag gegeben zur Akzeptanz von Tempo 30 in der Bevölkerung. Zusammenfassend lehnen 68% der Schweizerinnen und Schweizer eine generelle Einführung von Tempo 30 innerorts ab.

Marcel Aebischer am 16. Oktober 2022

Im zur Vernehmlassung freigegebenen Konzept Temporegime Stadt St. Gallen beabsichtigen Stadt und Kanton St. Gallen, bis 2028 in vier Phasen die Geschwindigkeitsbegrenzung auf Strassen von 50 km/h praktisch flächendeckend auf 30 km/h zu senken. In einer ersten Phase ab 2023 erfolgt dies flächendeckend nachts (22 Uhr bis 6 Uhr), in den späteren Phasen bis Ende 2028 sind dann auch die Hauptverkehrsachsen der Stadt St. Gallen und die Verbindungsstrassen betroffen.

Umfrage des LINK Institut

Der TCS hat beim LINK Institut Ende 2021 eine Umfrage in Auftrag gegeben zur Akzeptanz von Tempo 30 in der Bevölkerung. Zusammenfassend lehnen 68% der Schweizerinnen und Schweizer eine generelle Einführung von Tempo 30 innerorts ab. Die Ergebnisse zeigen keinen signifikanten Unterschied zwischen Stadt (68%) und Land (71%). Die Alternative, diese Beschränkung nur nachts einzuführen, findet ebenfalls keine Mehrheit; 55% der Bevölkerung lehnen diese Idee ab, nur 38% unterstützen sie und 8% äussern sich nicht. Auch in diesem Fall gibt es keinen signifikanten Unterschied zwischen Stadt (54% dagegen) und Land (57% dagegen). Im Gegenteil, die Bevölkerung befürwortet die differenzierte, vom TCS vorgeschlagene Lösung: Fast drei Viertel der Bevölkerung (73%) möchten, dass Tempo 30 nur auf siedlungsorientierten Strassen (z. B. Wohnvierteln) gilt. Sowohl Stadt als auch Land unterstützen diese Aussage mit 73%. Das von Stadt und Kanton St. Gallen vorgestellte Konzept Temporegime Stadt St.Gallen widerspricht somit dem Willen einer Mehrheit der Bevölkerung. Indem die Temporeduktionen als «Salamitaktik» in vier Phasen über 6 Jahre verteilt eingeführt wird, erhofft man sich vermutlich weniger Widerstand.

TCS fordert einen differenzierten Ansatz

Nach der Analyse aller Faktoren, welche die Geschwindigkeit innerorts beeinflussen, ist der TCS zum Schluss gekommen, dass nur ein differenziertes Regime die Erwartungen der Anwohnerinnen und Anwohner und gleichsam der Verkehrsteilnehmenden punkto Sicherheit, Effizienz und Verkehrsfluss wirksam erfüllen kann. Dieser differenzierte Ansatz beinhaltet, dass auf verkehrsorientierten Strassen in städtischen Gebieten (Hauptstrassen, Verbindungsstrassen), von Ausnahmen abgesehen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h gelten soll. Auf Sammel-, Versorgungs- und Quartierstrassen soll die Möglichkeit bestehen, die Geschwindigkeit auf 30 km/h zu begrenzen und Tempo-30-Zonen einzurichten, wenn die gesetzlichen Vorgaben dafür eingehalten sind. In Begegnungszonen soll bei gegebenen Voraussetzungen auch eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h eingeführt werden können.

Schwerwiegende Nachteile des Konzepts Temporegime Stadt St. Gallen

Stadt und Kanton begründen die Temporeduktionen mit Lärmschutzüberlegungen. Bei genauerer Betrachtung wird in der Stadt St. Gallen bis 2028 aber praktisch flächendeckend Tempo 30 eingeführt. Es darf bezweifelt werden, dass auf sämtlichen Abschnitten die relevanten Grenzwerte der Lärmschutzverordnung tatsächlich überschritten sind. Besonders störend ist der Einbezug der Hauptverkehrsachsen. Auf verkehrsorientierten Strassen in städtischen Gebieten (Hauptstrassen, Verbindungsstrassen), muss nach Ansicht des TCS eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h grundsätzlich beibehalten werden. Jeder Strassentyp hat eine ganz bestimmte Funktion die respektiert werden muss, um die Funktionalität des gesamten Netzes zu gewährleisten. Die Aufrechterhaltung der Hierarchie des Strassennetzes garantiert ein gutes Miteinander der verschiedenen Verkehrsmittel (privat und öffentlich) und wird dafür sorgen, dass jedes von ihnen attraktiv bleibt. Die vorgesehenen Geschwindigkeitsreduktionen brechen diese Hierarchie auseinander und gefährden dadurch das Funktionieren des Strassennetzes in der Stadt St. Gallen stark. Gerade Wohnviertel werden bei einer Senkung des Tempolimits auf den Hauptachsen unter der unvermeidlichen Verkehrsverlagerung zunehmend leiden müssen.

Leiden werden aber auch andere Verkehrsträger und Interessengruppen: Schnelle Elektrovelos (45 km/h) werden durch eine Beschränkung auf 30 km/h stark benachteiligt. Weiter wird auch die Effizienz der Notdienste (Blaulicht) beeinträchtigt. Hier zählt jede Minute, um Leben zu retten, und die Einführung von Tempo 30 wird unweigerlich die Einsatzzeit verlängern, insbesondere auch für freiwillige Feuerwehrleute oder zurückbeorderte Berufsfeuerwehrleute, die nicht über die vorrangigen Mittel verfügen, um zur Feuerwache zu gelangen. Das ist klar zum Nachteil der Opfer, die sich auf die Notdienste verlassen. Tempo 30 auf den Hauptachsen wird sodann einen negativen Effekt auf die Nutzung des öffentlichen Verkehrs haben. Busse werden ihre Attraktivität für die Nutzer verlieren und dies wird eine Verlagerung auf andere Verkehrsmittel zur Folge haben. Schliesslich trägt Tempo 30 auch zur Verschlechterung der Lieferbedingungen für lokale Geschäfte bei und benachteiligt kleine und mittlere Unternehmen in städtischen Gebieten. Die Stadtbewohner vergessen oftmals, dass die von ihnen im Stadtzentrum gekauften Produkte und Dienstleistungen zum allergrössten Teil auf der Strasse transportiert werden und dass die Lieferzeit ein entscheidender Faktor bei der Festlegung des Endpreises ist. Eine allgemeine Einführung von Tempo 30 in Städten führt in Verbindung mit anderen Hindernissen wie dem Abbau von Parkplätzen dazu, dass sich Geschäfte ausserhalb der Stadtzentren ansiedeln.

Aus den genannten Gründen bzw. den vielen Nachteilen einer fast flächendeckenden Einführung von Tempo 30 in der Stadt St. Gallen bis 2028 kann sich die TCS Sektion St. Gallen – Appenzell I.Rh. mit dem vorgestellten Konzept nicht einverstanden erklären. Sie fordert Stadt und Kanton St. Gallen bereits jetzt dazu auf, es einer sorgfältigen Überarbeitung zu unterziehen und insbesondere auszuweisen, wo die die relevanten Grenzwerte der Lärmschutzverordnung tatsächlich überschritten werden.

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Autor/in
Marcel Aebischer

Marcel Aebischer ist Präsident der TCS-Sektion St. Gallen-Appenzell I.Rh.

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