Das ehemalige Firmengelände der konkursiten Textilfabrik Raduner & Co AG in Horn liegt direkt am Bodenseeufer. Die Sanierung des mit Altlasten kontaminierten Standorts und eine neue Nutzung des Areals wurden über Jahre hinweg durch Rechtsstreitigkeiten erschwert. Nun wurde ein Einigung erzielt.
Das Areal der ehemaligen Textilfabrik Raduner & Co. AG ist ein mit umweltgefährdeten Chemikalien (vor allem chlorierte Kohlenwasserstoffe) belasteter Standort im Sinne des Umweltrechts und muss saniert werden. Nach der Stilllegung der Textilfabrik wurde der westliche Teil des Areals an die Reto Peterhans AG und der Rest an die Eberhard Bau AG verkauft. Letztere führte im Zeitraum 2015 bis 2017 freiwillig und auf eigene Kosten eine umfassende Altlastensanierung durch, die weit über das gesetzlich geforderte Mass hinausging. Dem im Eigentum der Reto Peterhans AG stehenden Teils des Areals steht die Altlastensanierung noch bevor. Das Sanierungskonzept liegt vor.
Im Zuge der durch die Eberhard Bau AG durchgeführten Abbruch- und Sanierungsarbeiten haben sich diverse Rechtsstreitigkeiten ergeben, die eine sinnvolle Arealentwicklung über Jahre blockierten. Um diesen Zustand zu beenden, haben die Parteien unter Federführung des Departementes für Bau und Umwelt Verhandlungen geführt. In zwei Vereinbarungen konnten nun alle wesentlichen Punkte geregelt werden.
Grundsätzlich hätte die Raduner & Co AG als Verursacherin der Altlasten für die mehrere Millionen Franken teure Sanierung aufkommen müssen. Nach dem Konkurs war sie aber nicht mehr zahlungsfähig, weshalb der grösste Teil der anfallenden Kosten gemäss den gesetzlichen Vorschriften durch die öffentliche Hand (Bund, Kanton, Gemeinde) zu tragen wäre. Der Kanton hat deshalb im Konkursverfahren der Raduner & Co AG eine entsprechende Forderung eingegeben und sich gestützt darauf Ansprüche abtreten lassen, um diese Kosten soweit möglich zu decken. In diesem Zusammenhang sind nach wie vor zivilrechtliche Verfahren zwischen dem Kanton und Drittpersonen hängig. Diese sind von der aktuellen Einigung nicht tangiert und werden weitergeführt.
Die erste Vereinbarung wurde zwischen dem Kanton, der Standortgemeinde Horn und den beiden aktuellen Grundeigentümerinnen geschlossen. Weil die Eberhard Bau AG für die Sanierung ihrer Parzellen ausdrücklich auf öffentliche Gelder in Millionenhöhe verzichtet hat und bei der Sanierung zudem über das verlangte gesetzliche Mass hinausging, ist ein symbolischer Sanierungsbeitrag des Kantons in Höhe von 600 000 Franken Teil dieser Vereinbarung. Zudem bezahlen der Kanton (180 000 Franken) und die Gemeinde Horn (120 000 Franken) insgesamt 300 000 Franken für die Verpflichtung zum Rückbau eines Gebäudes. Würde es stehen bleiben, würde dies die noch ausstehenden Sanierungsarbeiten auf dem westlichen Areal und damit die von der öffentlichen Hand zu tragenden Kosten deutlich verteuert. Durch den Rückbau der Gebäude wird überdies die Realisierung der Bachkorrektion «Schwärzibach» deutlich vereinfacht.
Der Sanierungsbeitrag wird der Spezialfinanzierung gemäss § 66 des Planungs- und Baugesetzes (PBG) entnommen. Die Mittel der Spezialfinanzierung können ausdrücklich auch für die «Sanierung von Industriebrachen» verwendet werden (§ 45 der Verordnung zum PBG). Die restlichen 180 000 Franken werden über das ordentliche Budget des Amtes für Umwelt finanziert. Der Regierungsrat hat die Vereinbarung nun genehmigt, die Gemeinde Horn hat dies bereits Anfang Juli dieses Jahres getan.
Parallel zur Vereinbarung mit dem Kanton und der Gemeinde haben die Grundeigentümerinnen ihre gegenseitigen Ansprüche ebenfalls in einer Vereinbarung geregelt. Als Folge davon können mehrere Rechtsverfahren erledigt werden.
Kanton, Gemeinde und die beiden Grundeigentümerinnen sind überzeugt, dass nun der jahrzehntelange Stillstand bei der Sanierung und Entwicklung der Industriebrache beendet werden kann.
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