Ab dem 1. Juli können die Anmeldung für die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Stellenvermittlung in Ausserrhoden nur noch persönlich beim Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Herisau oder online erfolgen. Die Gemeinden werden damit von der Aufgabe der Erstanmeldung entbunden.
Mit der Einführung der Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) erhielten die Kantone die Wahl, die Anmeldung für die Arbeitslosenversicherung (ALV) bei den Gemeinden zu belassen oder diese neu direkt über das RAV abzuwickeln. Der Kanton Appenzell Ausserrhoden hat damals - wie viele andere Kantone auch - die erste Anlaufstelle für die ALV bürgernah bei den Gemeinden belassen.
In den letzten Jahren hat die Mehrheit der Kantone das Anmeldeverfahren angepasst und die Gemeinden von ihrer Aufgabe der Erstanmeldung entbunden. Appenzell Ausserrhoden hat die Anmeldung über die Wohngemeinde bis zum heutigen Tag beibehalten. Im Hinblick auf die Einführung verschiedener Online-Services tritt per Anfang Juli eine Anpassung im Arbeitslosenversicherungsgesetz in Kraft, die die Gemeindearbeitsämter nun endgültig aus ihrer Rolle als Vollzugsorgane der Arbeitslosenversicherung entlässt.
Ab dem 1. Juli 2021 hat die Anmeldung für die ALV und die Stellenvermittlung in Appenzell Ausserrhoden somit persönlich beim RAV in Herisau oder online über das Portal www.arbeit.swiss zu erfolgen. Für Fragen in diesem Zusammenhang steht das RAV unter der Telefonnummer 071 353 63 60 gerne zur Verfügung.
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