Über den Autor
Stefan Millius
Stefan Millius (*1972) ist Chefredaktor von «Die Ostschweiz». Seine Stationen führten über das «Neue Wiler Tagblatt», Radio aktuell, die ehemalige Tageszeitung «Die Ostschweiz» zum «Blick».
Stefan Millius (*1972) ist Chefredaktor von «Die Ostschweiz». Seine Stationen führten über das «Neue Wiler Tagblatt», Radio aktuell, die ehemalige Tageszeitung «Die Ostschweiz» zum «Blick».
Der Prorektor der Pädagogischen Hochschule Thurgau muss gehen - von einem Tag auf den andern. Das wird nun auch Thema im Grossen Rat. Ein Parlamentarier vermutet, dass hier ein unbequemer Denker zum Schweigen gebracht werden sollte. Ob die Regierung überhaupt auf die Fragen eingeht, ist aber offen.
Die Pädagogische Hochschule in Kreuzlingen - und Matthias Begemann, der die Schule vor kurzem per sofort verlassen hat.
Vor einigen Monaten ist der Kreuzlinger Schulpräsident von seinem Posten abgetreten. Nicht freiwillig, sondern offenbar zu diesem Schritt gedrängt von Behördenseite. Und vor wenigen Tagen wurde bekannt, dass Prof. Matthias Begemann, Prorektor an der Pädagogischen Hochschule Thurgau in Kreuzlingen, per sofort gehen muss.
Zwei hochrangige Vertreter der Bildungslandschaft im Kanton Thurgau sind von diesen Fällen betroffen. Ob es einen Zusammenhang gibt, ist offen, einige scheinen das zu glauben. Die Ähnlichkeiten seien auffallend, findet der Grossrat Peter Dransfeld (Grüne). Es handle sich hei beiden um «rundum geachtete Fachleute» die «übereilt» gehen mussten.
Dransfeld hat den Eindruck, dass die beiden «eliminiert werden» sollten, weil sie für einzelne Verantwortliche zu unbequem gewesen seien. Darüber will der Parlamentarier nun Klarheit und hat eine Einfache Anfrage eingereicht.
Der Grüne ist sich dabei im Klaren darüber, dass es für die Regierung relativ einfach ist, seine Fragen abzuschmettern. Denn die Pädagogische Hochschule ist eine selbständige Anstalt, und für diese ist der Hochschulrat zuständig. Immerhin: In diesem ist der Regierungsrat mit einem Sitz vertreten.
Konkret will Dransfeld wissen, ob die Regierung Kenntnis habe von Verfehlungen von Matthias Begemann, die eine sofortige Rechtsstellung rechtfertigen. Und ob die Regierung mit ihrer Vertretung innerhalb des Hochschulrats für eine korrekte und geordnete Entscheidungsfindung gesorgt habe.
Der Grossrat befürchtet, dass der Hochschule und dem Kanton ein Imageschaden drohen könne, wenn der Vorgang nicht überzeugend geklärt und kommuniziert werde. Im Fall des Kreuzlinger Schulpräsidenten ist bis heute nicht transparent, was wirklich zum unschönen Ende geführt hat. Entsprechend kursieren Gerüchte.
Ob sich die Regierung überhaupt auf Antworten auf detaillierte Fragen rund um den Vorgang einlässt, ist abzuwarten. Das Konstrukt der selbständigen Anstalt ermöglicht es ihr, sich elegant herauszuwinden und auf den Hochschulrat zu verweisen. Dieser wiederum kann sich auf den Persönlichkeitsschutz berufen und zur Kündigung schweigen. Wie sich das gegen aussen auswirkt, ist die andere Frage.
Der betroffene Matthias Begemann ist seit Jahrzehnten im Thurgauer Bildungswesen aktiv, seit 15 Jahren ist er Prorektor der Pädagogischen Hochschule. Bis zu diesem Vorfall hatte es stets Lobeshymnen für den nun Geschassten gegeben.
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