Die zuständige Kommission des Thurgauer Grossen Rats befasst sich mit der Freistellung des Prorektors an der Pädagogischen Hochschule Thurgau. Dazu legt sie eine erste Einschätzung vor. Und sie wird in einigen Punkten ziemlich deutlich.
Nach der Freistellung von Matthias Begemann als Prorektor der Pädagogischen Hochschule Thurgau (PHTG) in Kreuzlingen gingen die Wogen hoch. Begemann gilt als Kapazität und war vielerorts beliebt. Die Entscheidung des Hochschulrats führte zu öffentlicher Kritik und zu politischen Vorstössen. Auch Mitarbeiter der PHTG protestierten gegen den Schritt.
Die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission (GFK), das oberste kantonale Aufsichtsorgan, hat sich inzwischen eingeschaltet. Man habe den Hochschulrat und den ehemaligen Prorektor befragt, so Dominik Diezi, Vizepräsident der GFK. Das mündet nun in einen vorläufigen Kurzbericht und Empfehlungen für das weitere Vorgehen.
Allerdings: Die Frage, welche die Öffentlichkeit naturgemäss am meisten interessiert, wird ausgeklammert: War die Freistellung des Prorektors angebracht oder nicht? Hier mische sich die Kommission grundsätzlich nicht ein, weil das die Autonomie der PHTG tangieren würde, heisst es im Kurzbericht. Da die Parteien eine Vereinbarung getroffen haben, ist die Freistellung rechtsgültig und nicht mehr das Thema.
Deshalb geht es nun nicht mehr um die Person Begemann, sondern um grundsätzliche Fragen rund um die Vorgehensweise bei diesem Fall. Nach Auffassung der GFK müssten diese Fragen «in rechtlicher und struktureller Hinsicht aufgearbeitet werden» - damit sich Vergleichbares nicht mehr wiederholt.
Ins Rollen kam die Angelegenheit rund um den Prorektor nach einer externen Mitarbeiterbefragung im Jahr 2017. Dort sei «eine gewisse Unzufriedenheit mit der Hochschulleitung» zum Ausdruck gekommen, schreibt die Kommission. Allerdings war man sich nicht einig, woran diese lag. Aber offenbar gab es im Zug von Organisationsveränderungen Uneinigkeit unter den führenden Köpfen.
Diese aber, das gibt die Kommission zum Ausdruck, sollten nicht in dieser Art eskalieren. Deshalb wird empfohlen, dass die Konflikte aufgearbeitet, zugleich aber auch klare Vorgaben gemacht werden. Die Prozesse bei der Bewältigung eines Personalkonflikts, der zu eskalieren droht, seien zu überprüfen. Im selben Zug solle man auch den vorliegenden Fall «soweit notwendig» aufarbeiten.
Den dringendsten Handlungsbedarf sieht die Geschäftsprüfungs- und Finanzkommission in der Kommunikation vor Ort. Der Freistellungsentscheid sei für viele Mitarbeitende völlig überraschend gekommen «und wird von vielen bis heute nicht verstanden.» Fragen seien bislang nur teilweise beantwortet worden, was zu grosser Unsicherheit geführt habe.
Die GFK fordert eine offene und transparente Kommunikation. Gelinge es nicht, eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens wieder aufzubauen, drohe ein dauerhafter Verlust an personellem Knowhow. Zudem müsste die «eingetretene Frontenbildung» aufgebrochen werden, damit die PHTG wieder zur Ruhe komme.
Die Kommission richtet mehrere Empfehlungen an den Regierungsrat. Dabei geht es vor allem um die Klärung der offenen Fragen gegenüber Mitarbeitern und Studierenden, aber auch um die Überprüfung der internen Organisations- und Kommunikationsstruktur der PHTG. Und der Freistellungsprozess von Matthias Begemann solle durch den Hochschulrat und die Hochschulleitung im Hinblick auf die Zukunft selbstkritisch reflektiert werden.
«Aus Sicht der GFK steht vorliegend einiges auf dem Spiel», heisst es abschliessend im Kurzbericht. Den Thurgauer Weg in der Lehrerausbildung als Erfolgsmodell gelte es unbedingt fortzuführen. Das sei nur möglich, wenn mit den notwendigen Massnahmen dafür gesorgt werde, dass die PHTG wieder in Ruhe lehren und forschen kann.
Die Regierung ihrerseits wird in wenigen Monaten ebenfalls einen Zwischenbericht vorlegen.
Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.
Hier klicken, um die Mobile App von «Die Ostschweiz» zu installieren.