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Vorlage im Kanton St.Gallen

Regierung will Transparenz bei den Behördenlöhnen erhöhen

Der St.Galler Kantonsrat und die Regierung stellen sich gegen die Initiative «Behördenlöhne fürs Volk». Sie wollen aber ihrerseits mit einer eigenen Vorlage für mehr Transparenz in diesem Bereich sorgen. Jetzt sind die Details dazu bekannt.

Die Ostschweiz am 19. Dezember 2019

Der Kantonsrat beauftragte mit dem Beschluss über die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» die Regierung, eine Vorlage zur Verbesserung der Transparenz bei den Behördenlöhnen zu unterbreiten. Die Gemeinden sollen verpflichtet werden, die Besoldung der von der Bürgerschaft gewählten Behördemitglieder zu veröffentlichen. Mit dem vorliegenden Entwurf zum 2. Nachtrag zum Gemeindegesetz kommt die Regierung diesem Auftrag nach. Zur Vorlage wird eine Vernehmlassung durchgeführt.

Konkret sollen die Löhne, Zulagen, Sitzungs- und Taggelder sowie Spesen der Behörden veröffentlicht werden. Es sollen auch jene Entgelte publiziert werden, die mit dem Behördenamt zusammenhängen, jedoch durch Dritte ausbezahlt werden, zum Beispiel bei Einsitz in Gremien von Zweckverbänden und Aktiengesellschaften, Durch die im Gemeindegesetz neu festgehaltene Verpflichtung zum Ausweis der kommunalen Behördenlöhne will die Regierung dem Anliegen der Öffentlichkeit an eine transparente Berichterstattung Rechnung tragen.

Zugang zu Lohndaten wird einfacher

Die Transparenz bei der Besoldung von Behördemitgliedern ist grundsätzlich bereits heute über das Öffentlichkeitsprinzip (Art. 60 Abs. 1 der Kantonsverfassung) und das Gesetz über das Öffentlichkeitsprinzip der Verwaltung (Öffentlichkeitsgesetz) sichergestellt. Um Zugang zu den Angaben zur Besoldung zu erhalten, muss jedoch jeweils ein Gesuch gestellt werden. Mit der von der Regierung vorgeschlagenen gesetzlichen Grundlage wird der Zugang der Bürgerschaft zu diesen Informationen vereinfacht. Auch für die Gemeinden soll die Umsetzung einfach sein. Das Gesetz nennt zwar namentlich den Geschäftsbericht des abgelaufenen Rechnungsjahrs als Publikationsort; es sind aber auch andere Veröffentlichungsformen möglich. Beispiele dafür sind das amtliche Publikationsorgan oder ein Mitteilungsblatt der Gemeinde.

Volk entscheidet über Behördenlohninitiative

Der Kantonsrat wird voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2020 über die neuen Transparenz-Bestimmungen befinden. Über die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» stimmen die Stimmberechtigten des Kantons am 9. Februar 2020 ab. Die Initiative verlangt, dass die Bürgerschaft in den Gemeinden bei der Besoldung der gewählten Behördemitglieder direkt mitbestimmen kann, sei es an der Bürgerversammlung oder sei es mittels Urnenabstimmung.

Der Kantonsrat lehnte die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» mit 84:21 Stimmen ab. Die nun vorliegende neue Transparenz-Bestimmung konnte nicht ausdrücklich als Gegenvorschlag zur Initiative formuliert werden, weil die Kerngedanken der beiden Vorlagen nicht die aus juristischer Sicht nötige Nähe aufweisen. Darum ist der 2. Nachtrag zum Gemeindegesetz nun eine eigenständige Gesetzesvorlage. Die Vernehmlassung dazu dauert bis Ende Februar 2020.

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Autor/in
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