Der Regierungsrat begrüsst die geplante Schaffung des Gasversorgungsgesetzes. Allerdings bevorzugt er im Gegensatz zum Gesetzesentwurf eine vollständige Marktöffnung, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation.
Aufgrund der bisherigen, nur rudimentären Regelung im Rohrleitungsgesetz, den Limiten bei der Weiterentwicklung der privatrechtlichen Netzzugangsbedingungen zwischen Industrie und Gasbranche (Verbändevereinbarung) sowie den laufenden Untersuchungen der Wettbewerbskommission herrscht Rechtsunsicherheit im Gasmarkt. Der Bund will daher eine spezialgesetzliche Regelung des Netzzugangs, das neue Gasversorgungsgesetz, schaffen. Dieses sieht unter anderem vor, den Gasmarkt für Kunden mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 100 MWh zu öffnen. Das natürliche Monopol der Netzbetreiber soll mittels der im Stromversorgungsrecht bewährten Netzentgeltregulierung durch die Energiekommission, der heutigen Elektrizitätskommission, beaufsichtigt werden. Der Netzzugang wird mittels eines schweizweiten Ein- und Ausspeisemodells («Entry-Exit-System») geordnet.
Der Regierungsrat begrüsst die mit der Einführung des Gasversorgungsgesetzes verbundene Erhöhung der Rechtssicherheit sowie der Tarif- und Kostentransparenz ausdrücklich. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation schreibt, bevorzugt er im Gegensatz zum Gesetzesentwurf eine vollständige Marktöffnung. Auch die freie Wahl des Lieferanten sollte aus Sicht des Regierungsrates allen Endverbrauchern ermöglicht werden.
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