An der HSG und einigen anderen Universitäten in der Schweiz gilt seit Anfang des neuen Semesters eine Zertifikatspflicht. Gegen diejenige an der Universität Zürich wurde nun Rekurs erhoben. Sie hat laut dem juristischen Vertreter aufschiebende Wirkung.
Nicolas Rasper, Masterstudent der Volkswirtschaft an der Universität Zürich und SVP-Gemeindeparlamentarier in Wädenswil, wollte es nicht so stehen lassen: Dass für den Besuch der Vorlesungen und des Campus ein Zertifikat nötig ist. Zusammen mit seinem Rechtsvertreter Artur Terekhov hat er ein Rechtsmittel dagegen eingelegt. In erster Instanz ging dieses an die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen.
Unabhängig davon, wie die erstinstanzliche Entscheidung aussieht: Der Schritt hat unmittelbare Folgen. «Der Rekurs hat – bis zu einer gegenteiligen Anordnung der Rekursinstanz – aufschiebende Wirkung, da diese von der Universität Zürich in ihrem Beschluss nicht entzogen wurde», sagt Artur Terekhov. Damit sei die Zertifikatspflicht per heute bis auf Weiteres ausser Kraft gesetzt. Terekhov weiter: «Und es ist sehr zu hoffen, dass die Rekurskommission der Zürcher Hochschulen trotz aller aktuellen Panikkultur nicht vorsorglich etwas Gegenteiliges entscheidet.»
Begründet wird der Rekurs mit einer Reihe von Argumenten. Zum Beispiel der faktische Impfzwang. «Sollten dereinst Covid-Tests für – meist nicht finanzstarke – Studierende kostenpflichtig werden, wäre dies klarerweise ein faktischer Impfzwang für Nicht-Risikogruppenangehörige, welcher ohne nähere Grundrechtsprüfung per se gegen Art. 6 Abs. 2 lit. d Epidemiengesetzes verstiesse», so Terekhov.
Angesichts dessen, dass Studierende meist unter 30 Jahre alt seien und offenkundig keine Covid-Risikogruppenangehörige darstellen, erweisen sich die Eingriffe laut dem Rechtsvertreter in die körperliche Integrität wie auch die Wirtschaftsfreiheit als «offensichtlich unverhältnismässig». Die Erhöhung der Impfquote sei kein legitimes öffentliches Interesse, da eine flächendeckende indirekte Impfpflicht nicht mit den Wertungen des Epidemiengesetzes vereinbar ist.
Terekhov weist auch darauf hin, dass Geimpfte und Genesene noch immer Dritte anstecken können und selber gegen neue Virusvarianten nicht immun sind. Vor diesem Hintergrund wäre eine flächendeckende Testpflicht nachvollziehbar, «wenn man schon übervorsichtig sein will.» Nun habe man es aber mit einer «eindeutigen Diskriminierung Ungeimpfter» zu tun, die sich nicht auf sachliche Gründe stützen lasse und die Rechtsgleichheit und das Willkürverbot verletze.
Ein weiterer Kritikpunkt im Rekurs ist die Tatsache, dass die Universität Zürich bei ihrer Massnahme nicht nach der Grösse von Lehrveranstaltungen differenziere. Diese sei «in gewissen Studiengängen notorisch tief?, und auf Masterstufe verteile sich die Zahl der Studierenden infolge mehr Wahlfreiheit auch auf diverse Veranstaltungen. Artur Terekhov dazu: «Sogar der Bundesrat sieht für Events unter 50 Personen einen teilweisen Verzicht auf die Zertifikatspflicht vor. Warum die UZH nun restriktiver ist als das Bundesrecht und zum Beispiel auch in Japanologie oder Latein eine Zertifikatspflicht verfügt, bleibt vollends unklar.»
Gut möglich, dass die aufschiebende Wirkung die erste Instanz dazu antreibt, hier einen raschen Entscheid zu fällen. Dieser dürfte je nach Ausgang eine Signalwirkung für weitere Universitäten haben.
Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.
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